Rheinische Post: Kommentar / SMS-Tan vor dem Aus = Von Maximilian Plück
Düsseldorf (ots) - Banken dürfen von ihren Kunden für das Zusenden einer Transaktionsnummer (Tan) per SMS Geld verlangen. Anders als die Vorinstanzen machte Karlsruhe bei seinem Urteil aber eine Einschränkung: Dies gilt nur für Nummern, die tatsächlich auch benötigt werden. Wenn der Kunde bei der Eingabe einen Fehler macht oder kurz abgelenkt ist und deshalb die ...