Milch soll Kuhmilch bleiben - Sojagetränke sind keine Milch
Berlin (ots) - Die Verbraucher können sich nach geltendem Recht beim Milchkauf darauf verlassen, dass dieses Produkt von Kühen stammt. Bei Milch von anderen Säugetieren wie Ziegen oder Stuten muss die Tierart zusätzlich angegeben werden. Die Bezeichnung "Milch" ist durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen sind nur unter sehr eng gefassten ...