Auf dem Prüfstand: Hält mein Heizkessel für feste Brennstoffe die neuen Grenzwerte ein?
Köln (ots) - Bundes-Immissionsschutz-Verordnung greift - Schornsteinfeger am besten jetzt schon ansprechen Die Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz "1.BImSchV", betrifft sämtliche Feuerungsanlagen, also auch Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkessel für feste Brennstoffe. Die Rheinbraun Brennstoff GmbH, führender deutscher Anbieter von Braunkohlenbriketts, ...