PETA unterliegt gegen Circus Krone - Äußerung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", ist zulässig / Aktualisierte Version vom 30.01.2012
München/Hamburg (ots) - Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 ...