PHOENIX-THEMA: Streitfall Homo-Ehe - Dienstag, 11. Juni 2013, 9.45 Uhr
Bonn (ots) - Das Bundesverfassungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten muss. Die Benachteiligung von sogenannten Homo-Ehen in steuerrechtlichen Fragen ist verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Über weitere Schritte bei der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften wird ...