Arznei-Rabattverträge: Bundessozialgericht (BSG) stärkt AOK-Position / Sozialgerichte ausschließlich zuständig
Stuttgart (ots) - Nicht die Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein die Sozialgerichte sind bei Streitigkeiten um Arznei-Rabattverträge zuständig. Das Bundessozialgericht in Kassel hat dies am Dienstag (22.04.2008) entschieden und damit erstmals höchstrichterlich auch klargestellt, dass bei Streitigkeiten aufgrund ...