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Zeitlmann: Kein Bedarf an zusätzlicher Arbeit für Verwaltung und Gerichte

Berlin (ots)

Zu der heutigen Anhörung im Innenausschuss zum
Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes ist überflüssig und
schafft unnötige Arbeit bei Verwaltung und Gerichten.
Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Befürworter eines
solchen Gesetzes meinen, sich an entsprechenden Gesetzen in anderen
Ländern orientieren zu müssen. Dabei übersehen sie aber, dass es bei
uns schon ein sehr differenziertes Gesetzeswerk gibt, das die
Entscheidungsfindung in Verwaltungsverfahren sehr genau regelt.
Überzeugende Einzelfälle, die vom neuen Gesetz erfasst wären, aber
von den bestehenden Gesetzen nicht richtig geregelt sind, wurden
bisher nicht genannt.
Sicher ist aber: Der Gesetzentwurf wirft bereits jetzt zahlreiche
Fragen auf, die erst in unzähligen Gerichtsverfahren geklärt werden
müssen. Die Verwaltungsbeamten müssen infolge des Gesetzes
entscheiden, ob sie nun die Informationen herausgeben oder nicht.
Entweder wird die Behörde, für die sie handeln, dann von dem ver-
klagt, der die Information nicht erhalten hat, oder von dem, dessen
Daten herausgegeben wurden. Das bedeutet zusätzliche Arbeit für die
Verwaltungen, der kein größerer Nutzen für Staat und Gesellschaft
gegenübersteht.
Viel Verwaltungsarbeit, viele Gerichtsverfahren und wenig Nutzen
für Staat und Gesellschaft. Ein Gesetz mit diesen Folgen ist
überflüssig.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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