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Wöhrl: Korruptionsbekämpfung ja - aber keine populistischen Schnellschüsse

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Gesetzes über die Einrichtung
eines Registers für unzuverlässige Unternehmen erklärt die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Hektik, Aktionismus und blinde Regulierungswut kennzeichnen
rot-grüne Politik: Noch kurz vor den Wahlen verabschiedet Rot-Grün
ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung, das schwere handwerkliche
Fehler aufweist. Selbst in den eigenen Reihen ist dieses Gesetz
höchst umstritten. Fakt ist: Korruption ist kein Kavaliersdelikt! Die
wirksame Bekämpfung der Korruption ist auch aus
wirtschaftspolitischen Gründen unabdingbar, denn Korruption setzt die
marktwirtschaftlichen Kräfte in unserer Wirtschaftsordnung außer
Kraft und schadet damit allen.
Selbstverständlich brauchen wir ein Gesetz zur Bekämpfung der
Korruption, aber dieses Gesetz ist völlig unausgegoren und spottet
jeder Beschreibung. Die Gründe für die Eintragung in das
Korruptionsregister werden im Gesetz nicht geregelt. Die Frage des
Rechtswegs für die betroffenen Unternehmen wird offen gelassen.
Ebenso wenig ist geregelt, nach Ablauf welcher Frist ein
Unternehmen wieder aus dem Register zu löschen ist. Zur nachhaltigen
Bekämpfung der Korruption benötigen wir ein solides, in sich
schlüssiges Gesetz, das wirklich das Übel an der Wurzel packt.
Schnellschüsse dieser Art belegen die Unfähigkeit rot-grüner Politik.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030/227 - 5 60 23

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