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CSU-Landesgruppe

Mayer: Urteil überraschend kurz und deutlich

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der nationalen Umsetzung der 
Richtlinie (95/46/EG) erklärt der innen- und rechtspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die 
bisherige Umsetzungspraxis der Richtlinie (95/46/EG) zum Schutz 
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und
zum freien Datenverkehr bezüglich der Einrichtung der nationalen 
Kontrollstellen in den Bundesländern für den nicht-öffentlichen 
Bereich für nicht europarechtskonform erklärt hat, überrascht nicht 
nur in seinem Ergebnis, sondern auch in seiner Kürze und 
Deutlichkeit.
Der Generalanwalt hatte im November 2009 die bisherige 
Umsetzungspraxis in den Bundesländern, ebenso wie die 
Bundesregierung, noch für europarechtskonform angesehen. Dass der 
Europäische Gerichtshof nunmehr von den Bundesländern verlangt, ein 
seit mehr als 30 Jahrzehnten bewährtes Kontrollsystem aufzugeben, 
stellt im Ergebnis für mich eine Stärkung des nationalen Vollzugs des
Datenschutzrechts dar.
Aus dem Urteil ergibt sich somit ein weiterführender 
Optimierungsbedarf für die Unabhängigkeit der nationalen 
Datenschutzbehörden. Die hiermit verbundene Anpassung der Rechtslage 
richtet sich jedoch vornehmlich an die Bundesländer.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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