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Silberhorn: Gesicherte Rechtsgrundlage für Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Klage der Fraktion "Die Linke" gegen den Tornado-Einsatz in 
Afghanistan erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die 
Vereinbarkeit des Tornado-Einsatzes in Afghanistan mit dem 
Grundgesetz ist ein wichtiges Signal an unsere Soldatinnen und 
Soldaten, dass ihr Einsatz für Frieden und Sicherheit eindeutig auf 
einer gesicherten Rechtsgrundlage beruht. Die Argumentation der 
Fraktion "Die Linke", die Beteiligung der Bundeswehr an dem von der 
NATO geführten Einsatz der Internationalen 
Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Afghanistan sei von der 
Zustimmung des Bundestages zum NATO-Vertrag nicht mehr gedeckt, 
entbehrt damit jeder Grundlage.
Wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, liefert der 
ISAF-Einsatz in Afghanistan "keine Anhaltspunkte für eine 
strukturelle Abkopplung der NATO von ihrer friedenswahrenden 
Zweckbestimmung". Die Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge 
nach Afghanistan bewirkt also keinerlei Veränderung des Charakters 
der NATO, der Deutschland auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 2 GG 
"zur Wahrung des Friedens" beigetreten ist.
Zu begrüßen ist außerdem die Klarstellung des 
Bundesverfassungsgerichts, dass das Integrationsprogramm des 
NATO-Vertrags Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets von vornherein 
einschließt. Die NATO hat sich mit dem ISAF-Einsatz nicht von ihrem 
regionalen Bezugsrahmen gelöst, wie das Bundesverfassungsgericht 
feststellt, sondern leistet einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen 
Sicherheit im euroatlantischen Raum.
Das bestätigt unsere Position, dass wir Konflikte dort lösen 
müssen, wo sie entstehen. Wir dürfen auch künftig nicht zusehen, bis 
die Auswirkungen von Konflikten in entfernt gelegenen Regionen uns in
Europa einholen. Vielmehr müssen wir unsere eigenen 
Sicherheitsinteressen im Rahmen der NATO und der Vereinten Nationen 
auch dadurch wahren, dass wir uns durch den Einsatz vor Ort daran 
beteiligen, Konflikte beizulegen und die Entstehung neuer 
Gefährdungen zu verhindern.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht auch einer 
notwendigen Verlängerung des Tornado-Einsatzes durch den Deutschen 
Bundestag im Oktober nichts mehr im Wege.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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