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DSH - Aktion Das Sichere Haus

Hauseigentümer: Winterpflichten bei Schnee und Eis

Hamburg (ots)

Berlin / Hamburg, 8. Januar 2008
Eigenheim- und Hauseigentümer sollten sich rechtzeitig auf den ersten
Schnee vorbereiten. Sie sind verantwortlich dafür, dass der Gehweg 
vor ihrem Anwesen von Schnee geräumt und, bei Rutschgefahr, gestreut 
ist. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE 
HAUS (DSH), Hamburg, hin.
Auf dem Gehweg muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen 
schneefrei und rutschfest sein. Gefahrlos begehbar müssen auch 
Hauseingänge und der Weg zu den Mülltonnen sein. Für Hausmeister 
gehört das Schneeräumen meistens zu den ihnen übertragenen Aufgaben. 
Im Mietvertrag können Räum- und Streupflicht auch auf Mieter 
übertragen werden. Der Vermieter muss allerdings die Ausführung 
überwachen.
Üblich ist, dass der Schnee ab sieben (werktags) beziehungsweise ab 
acht Uhr (sonn- und feiertags) und bis 20 Uhr geräumt werden muss. 
Die Kommunalverwaltungen können abweichende Regelungen aufstellen.  
Je nach Witterung muss das Räumen und Streuen tagsüber wiederholt 
werden.
Unfall auf vereistem Weg - wer zahlt?
Wenn sich ein Passant bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Weg 
verletzt, muss der Verkehrssicherungspflichtige, also der 
Grundstückseigentümer, in der Regel Schadenersatz leisten. 
Unerlässlich für Haus- und Grundstücksbesitzer ist daher der 
Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. 
Mieter, die zum Winterdienst per Mietvertrag verpflichtet sind, 
können sich durch eine Privathaftpflichtversicherung gegen Ansprüche 
schützen. Allerdings ist dies für Passanten kein Freibrief für 
sorgloses Verhalten. In Einzelfällen haben Gerichte eine 
Schadenersatzpflicht abgelehnt, beispielsweise wenn starker 
Schneefall eine regelmäßige Räumung unmöglich macht. Grundsätzlich 
muss danach jeder seine Verhaltensweise an die winterlichen 
Verhältnisse anpassen.
Sicher durch Schnee und Eis
Schuhspikes, die mit einem Klettverschluss schnell und leicht um die 
Schuhe gelegt werden, schützen wirksam vor Stürzen beim Einkaufen 
oder Spaziergehen im Schnee. Dafür sorgen bei Eis die 
Hartmetallspikes, bei Schnee grobe Stollen auf der ganzen Lauffläche.
Senioren, die einen Gehstock benutzen, sollten die "Gummifüße" des 
Stockes regelmäßig auf Abnutzungserscheinungen hin untersuchen und 
sie gegebenenfalls austauschen.
Hinweis für Printjournalisten:
Zu diesem Thema können Sie kostenlos Fotos im druckfähigen Format 
aus dem Internet herunterladen: www.das-sichere-haus.de, dann 
"Fotoarchiv" und "Freizeit" anklicken. Bitte als Quellennachweis 
"Aktion DSH" angeben.

Pressekontakt:

Stephan Schweda, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft,
Wilhelmstraße 43 / 43, 10117 Berlin, Tel: 030 / 20 20 5 116,
Fax: 030 / 20 20 6 116.
Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS SICHERE HAUS
(DSH), Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71,
Mail: s.woelk@das-sichere-haus.de.

Original-Content von: DSH - Aktion Das Sichere Haus, übermittelt durch news aktuell

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