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EQUAL-SALARY Zertifizierung - Bekennen Sie sich zu Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen

Düsseldorf (ots)

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC bietet Unternehmen die von der Europäischen Kommission anerkannte EQUAL-SALARY Zertifizierung an, welche die Lohngleichheit (Equal Pay) und Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen in dem jeweiligen Unternehmen prüft und es ermöglicht sowohl Lohngleichheit als auch Gleichbehandlung von Frauen und Männern dauerhaft in Unternehmen zu etablieren. Die Zertifizierung unterstützt zudem insbesondere das Employer Branding, stärkt die Mitarbeitendenbindung und stellt die Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die ganzheitliche Expertise von PwC sicher.

Equal Salary als wichtiger Baustein in der Einhaltung von ESG-Kriterien

Im Rahmen der Vergütungssystematik von Mitarbeitenden spielen ESG-Kriterien eine immer wichtigere Rolle, um sich zukunftsorientiert und nachhaltig aufzustellen, aber auch um nachhaltig zu investieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicherzustellen. Diese Kriterien umfassen die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die ESG-Kriterien basieren auf den Sustainable Development Goals (SDG) der UN und haben als fünftes Ziel die Gleichberechtigung der Geschlechter. Zusätzlich fällt das Thema Equal Salary unter das soziale Kriterium der ESG-Kriterien. Dieses beschäftigt sich mit den Beziehungen eines Unternehmens zu dessen Stakeholder:innen und inkludiert unter anderem die Themen Gleichberechtigung, Vielfalt und Integration. Da die EQUAL-SALARY Zertifizierung die Gleichberechtigung der Geschlechter in Unternehmen fördert, trägt sie zur Einhaltung der ESG-Kriterien bei.

"Die EQUAL-SALARY Zertifizierung ermöglicht es Unternehmen, ihre Werte in Bezug auf Fairness und Transparenz am Arbeitsplatz zu demonstrieren und somit ein wichtiges Zeichen für Lohn- und Geschlechtergleichheit zwischen Frauen und Männern zu setzen", sagt Petra Raspels, Partnerin und Leiterin von People & Organisation bei PwC Deutschland.

Regulatorische Anforderungen (insbesondere Entgelttransparenzgesetz und die CRD V) sind besonders relevant im Zusammenhang mit der EQUAL-SALARY Zertifizierung

Anfang Juli 2017 trat das Entgelttransparenzgesetz in Kraft, welches insbesondere Frauen dabei unterstützen soll, für die gleiche oder gleichwertige Arbeit auch das gleiche Entgelt wie ihre männlichen Mitstreiter zu erhalten. Dabei umfasst das Gesetz drei Instrumente, um zu einer effektiven Beseitigung der Entgeltunterschiede beizutragen. Darunter fällt der individuelle Auskunftsanspruch für Arbeitgebende mit mehr als 200 Mitarbeitenden, welcher den Beschäftigten erlaubt, Auskunft über die Kriterien und Verfahren zu erhalten, die zur Festlegung des eigenen Entgelts und des Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit geführt haben.

Für Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten gelten darüber hinaus die folgenden Instrumente: So sind Arbeitgebende, die nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, zur Verfassung eines Berichts zur Gleichstellung, wie auch zur Entgeltgleichheit, verpflichtet. Dieser Bericht ist für alle einsehbar. Zusätzlich besteht die Pflicht zur Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens auf Entgeltstrukturen, welches überprüfen soll, ob das Entgeltgleichheitsgebot tatsächlich eingehalten wird. Das Verfahren zur EQUAL-SALARY Zertifizierung kann als ein solches betriebliches Prüfverfahren eingesetzt werden und stellt darüber hinaus sicher, dass Auskünfte im Rahmen des Entgelttransparenzgesetz erteilt werden können.

Darüber hinaus erfordert die Fifth Capital Requirement Directive (CRD V), welche sich an Finanzinstitutionen richtet, laut Artikel 3 Absatz 1 eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik. Diese muss dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit folgen. Die CRD V bezieht sich dabei auf Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welcher den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit von Männern und Frauen vorschreibt.

Unser Vorgehen bei der EQUAL-SALARY Zertifizierung

Im ersten Schritt wird im Rahmen einer statistischen Analyse die Lohngerechtigkeit analysiert: diese Differenz darf durchschnittlich bei maximal 5 % liegen und die Regressionsstärke muss mindestens 90 % betragen.

Sofern der erste Schritt erfolgreich abgeschlossen wurde, beurteilt unser qualifiziertes Team anschließend in einem Vor-Ort-Audit, ob die Lohngleichheit durch das Management und interne Prozesse ausreichend sichergestellt wird und überprüft zudem die Wahrnehmung der Mitarbeiter:innen zu den Lohnpraktiken und Gleichbehandlung im Unternehmen.

Bei einem positiven Audit-Ergebnis wird das Unternehmen mit der EQUAL-SALARY Zertifizierung von der EQUAL-SALARY Stiftung ausgezeichnet, welches Sie für jegliche Unternehmenskommunikation nutzen können. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig, in deren Zeitraum 2 Monitoring Audits stattfinden.

Die EQUAL-SALARY Zertifizierung berücksichtigt somit auch die aktuellen Regularien und Vorschriften in diesem Bereich, welche sich für das jeweilige Unternehmen ergeben.

"Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gewinnt für viele Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Neben der Einhaltung von ESG-Kriterien kann eine EQUAL-SALARY Zertifizierung insbesondere bei der Gewinnung der besten Talente ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein", sagt Petra Raspels.

Mehr zu der EQUAL-SALARY Zertifizierung erfahren Sie hier. Bei Interesse an der EQUAL-SALARY Zertifizierung, einem anderen unserer Services oder an den Vergütungsstudien kontaktieren Sie gerne eine der hier aufgelisteten Ansprechpartnerinnen.

Über PwC:

PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 327.000 Mitarbeitende in 152 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei. Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.

Pressekontakt:

Nils Philipp
PwC Communications
Tel.: +49 (0) 211 981 - 21 28
E-Mail: nils.philipp@pwc.com
www.pwc.de

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