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Nichia erneut erfolgreich in von Everlight angestrengten Nichtigkeitsverfahren in Deutschland betreffend Nichias YAG-Patent

München (ots)

Mit Urteil vom 19. Juli 2018 (Aktenzeichen 2 Ni 55/16 (EP)) hat das deutsche Bundespatentgericht den Rechtsbestand des deutschen Teils von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) vollumfänglich bestätigt. Infolgedessen hat das Gericht die Nichtigkeitsklage der Everlight Electronics Europe GmbH ("Everlight Europe"), der deutschen Tochtergesellschaft des taiwanesischen LED Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight Taiwan"), insgesamt abgewiesen. Das Urteil des Bundespatentgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels Berufung angegriffen werden.

Everlight Taiwan hatte bereits erfolglos Nichia und ihr YAG-Patent mit einer ersten Nichtigkeitsklage angegriffen, welche durch den deutschen Bundesgerichtshof mit rechtskräftigem Urteil vom 16. August 2016 (Aktenzeichen X ZR 96/14) ebenfalls vollumfänglich abgewiesen wurde. Mit dem aktuellen Urteil des Bundespatentgerichts vom 19. Juli 2018 wurde somit der deutsche Teil des YAG-Patents von Nichia zum wiederholten Male als rechtsbeständig bestätigt.

Der Streitwert der Nichtigkeitsklage wurde vom Bundespatentgericht mit 7,3 Millionen EUR festgesetzt. Damit hat das Gericht den Streitwert erheblich gegenüber dem durch Everlight Europe angeregten Streitwert von nur 2,5 Millionen EUR erhöht. Auch diese Streitwertfestsetzung ist noch nicht endgültig und kann im Rahmen einer Berufung angegangen werden. Das Gericht begründete die Streitwertfestsetzung unter Bezugnahme auf die Bedeutung des Rechtsbestands von Nichias YAG-Patent für die entsprechenden, gegenwärtig in Deutschland noch anhängigen Verletzungsklagen und die Gesamtsumme der Einzelstreitwerte aus diesen Verletzungsverfahren. Bei den Verletzungsverfahren handelt es sich um folgende Rechtsstreitigkeiten: Nichia gegen Everlight Taiwan und Everlight Europe am Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 5/17), Nichia gegen Everlight Taiwan und Everlight Europe am Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 161/17), Nichia gegen Vertriebsunternehmen EBV Elektronik GmbH & Co. KG und EBV Management GmbH am Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 20/17) und Nichia gegen WOFI Leuchten Wortmann & Filz GmbH, eine weitere deutsche Tochtergesellschaft von Everlight Taiwan, am Oberlandesge-richt Düsseldorf (Aktenzeichen I-2 U 33/17).

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

Original-Content von: Nichia Corporation, übermittelt durch news aktuell

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