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PrismaLife AG

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung

Ruggell (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6. November 2013 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Vergütungsvereinbarung für zulässig erachtet. Versicherungsvertreter dürfen demnach mit ihren Kunden separate Vergütungsvereinbarungen für die Vermittlung von Nettopolicen abschliessen. Als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid sehr.

"Der Entscheid des Bundesgerichtshofes bestätigt unseren Weg.", sagt Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. "Der BGH hat mit seinem Urteil dem Oberlandesgerichts Naumburg Recht gegeben. Nettopolicen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Bruttopolice, maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss wofür er wieviel bezahlt. Mit unseren leistungsstarken Produkten bieten wir dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit, einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu haben."

Die Zulässigkeit von Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung wurde mit Urteil des BGH vom 6. November 2013 bestätigt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH die Revision gegen das Urteil OLG Naumburg zurückgewiesen und dem OLG Naumburg Recht gegeben. Das OLG Naumburg hat 2012 Stellung zum Thema Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung genommen. Insbesondere wurde von ihm darauf hingewiesen, dass Nettopolicen im Sinne des Kunden transparenter seien als Bruttopolicen. Ferner sah das OLG Naumburg, dass bei Nettopolicen Abschlusskosten für den Kunden insgesamt niedriger ausfallen könnten. Im Ergebnis folgt der BGH der Argumentation des OLG.

Die PrismaLife AG freut sich über die Entscheidung des BGH und stellt zum Thema Transparenz und separater Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com gerne weiterführende Informationen zur Verfügung.

Über PrismaLife

Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter: www.prismalife.com

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com

Original-Content von: PrismaLife AG, übermittelt durch news aktuell

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