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Vectron Systems AG : Fiskalchip für Kassensysteme soll Gesetz werden

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Münster, 4.6.2008 (euro adhoc) - Am heutigen Mittwoch, dem 4.6.2008 hat das Bundeskabinett das "Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" mit dem Ziel der Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Dieses Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Einführung eines Datenverschlüsselungsmechanismus gegen Manipulationen an Kassensystemen vor.

Technischer Kern der Vorschrift ist ein "Fiskalchip" in Form einer Smart-Card, der von den Finanzbehörden nach Inkrafttreten des Gesetzes geliefert wird und in die Kassensysteme eingesetzt werden muss. Dieser Fiskalchip ist der Grundbaustein für die kryptografische Sicherung und wird auch als zusätzlicher Umsatzsummenspeicher dienen.

Die Initiative zu diesem Gesetz ging vom Bundesrechnungshof aus, der bereits im Jahre 2003 kritisiert hatte, dass unter anderem durch die nachträgliche Änderung von Umsatzdaten in Kassensystemen den Finanzbehörden und Sozialkassen jährlich erhebliche Beträge hinterzogen werden. Aufgrund dieser Initiative wurde vom Finanzministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine technische Lösung für dieses Problem entwickeln sollte. In diesem Rahmen wurden sämtliche relevanten Kassenhersteller angeschrieben und um Ihre Mitarbeit gebeten. Vectron hat aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit Fiskalspeicherlösungen in Auslandsmärkten die Brisanz dieses Themas erkannt und sich in der Arbeitsgruppe engagiert, um zumindest dazu beizutragen, dass die technische Lösung möglichst preiswert und vor allem auch für viele Altkunden nachrüstbar sein würde.

Für Vectron als einen der führenden Kassenhersteller war es entscheidend, seinen bestehenden und neuen Kunden ein Höchstmass an Investitionssicherheit garantieren zu können.

Für alle neuen Vectron-Kassen ist die Hardwareerweiterung für den Fiskalchip deshalb bereits heute lieferbar.

Für die meisten älteren Vectron-Kassenysteme wird Vectron preisgünstige Nachrüstsätze anbieten.

Der Fiskalchip kann dann bei Inkrafttreten des Gesetzes einfach nachträglich in die Kasse eingesteckt werden und wird ab dann für die angestrebte Manipulationssicherheit sorgen. Rückwirkend wirksam ist er allerdings nicht.

Vectron-Kunden sind somit bestens vorbereitet und müssen nicht befürchten, dass Ihr hochwertiges Kassensystem plötzlich wertlos wird.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Vectron Systems AG
Jochen Fischer
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster
Tel.0251/2856-0
jfischer@vectron.de
www.vectron.de

Branche: Technologie
ISIN: DE000A0KEXC7
WKN: A0KEXC
Börsen: Börse Frankfurt / Open Market (Freiverkehr)

Original-Content von: Vectron Systems AG, übermittelt durch news aktuell

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