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General-Anzeiger: "Leistungen und ihre Träger" - Die neuen Hartz-IV-Sätze

Bonn (ots)

Von Kai Pfundt

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass jene, die nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Sätzen die größten Erwartungen nach einer deutlichen Erhöhung weckten, nun diejenigen sind, die am lautesten beklagen, dass die Erwartungen enttäuscht wurden. Sozialverbände, Gewerkschaften und Oppositionsparteien überbieten sich darin, Willkür, Menschenverachtung oder Trickserei bei der Neuberechnung der Leistungen anzuprangern. Ein grundlegendes Missverständnis: Die obersten Richter hatten der Regierung nicht aufgetragen, die Geldtransfers zu erhöhen. Sie forderten lediglich eine transparente und nachvollziehbare Berechnung. Eine Rüge, auch darauf muss man noch einmal deutlich hinweisen, die nicht an die amtierende Bundesregierung ging, sondern an SPD und Grüne. Als Regierungskoalition gestaltete Rot-Grün die Hartz-Reformen so, wie wir sie im Großen und Ganzen aktuell vorfinden, inklusive der von ihnen heute als viel zu gering empfundenen Transfergelder. Mehr als die Grünen, die über ihre Wählerschaft eine Partei der Besserverdienenden sind, müssen sich die Sozialdemokraten fragen, ob es klug ist, nur an die Leistungsbezieher zu denken, aber nach den Leistungserbringern nicht zu fragen. Nach jenen Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zum Beispiel, die mit ihren Steuerzahlungen das ganze System mitfinanzieren. Schon heute stellt sich für einen Geringverdiener mit mehreren Kindern die Frage, warum er die tägliche Mühe auf sich nimmt, wenn sein von staatlichen Leistungen abhängiger Nachbar auch nicht wesentlich schlechter dasteht. Das Lohnabstandsgebot, also die Forderung, dass ein Arbeitnehmer materiell spürbar höhere Einkünfte haben muss als ein Empfänger staatlicher Leistungen, zählt zu den Basisfunktionen des Sozialstaats. Wird das Gebot missachtet, befindet sich der Sozialstaat in Lebensgefahr, weil zu seinem Missbrauch quasi per Gesetz aufgefordert würde. Es ist das legitime Interesse der Steuerzahler, also der überwältigenden Mehrheit in diesem Land, dass arbeitsfähigen Transferempfängern kein Anreiz geboten wird, länger als unbedingt nötig von staatlicher Alimentation abhängig zu bleiben. Im Übrigen: Auch unter den Bedingungen von Hartz IV sind Sozialstaatskarrieren möglich. Vollends absurd wird die Kritik an den Hartz-Beschlüssen der Regierung, wenn von einer Sozialpolitik nach Kassenlage die Rede ist. Gegenfrage: Soll ausgerechnet der größte Ausgabenposten des Bundeshaushalts völlig unbehelligt bleiben von woanders vollkommen selbstverständlichen Sparnotwendigkeiten? Mit Fug und Recht lässt sich weiter die Frage stellen, warum der üppig gepolsterte deutsche Sozialstaat offenbar nur Unzufriedenheit und neue Forderungen produziert. Damit sind beispielsweise die Sozialverbände schnell bei der Hand, ohne schlüssig zu erklären, von wem die vielen zusätzlichen Milliarden Euro kommen sollen. Jetzt kommt es darauf an, wie sich die Oppositionsparteien im Bundesrat verhalten. Aus dem Vorwurf der Trickserei bei den Hartz-Berechnungen wird auch umgekehrt ein Schuh. SPD, Grüne und Linke können präsentieren, welche Leistungen sie für unerlässlich halten und wie sie sich die Finanzierung vorstellen, und sich damit dem Urteil der Wähler stellen. Dass in dem Fall auch Karlsruhe erneut urteilen muss, scheint ohnehin klar.

Pressekontakt:

General-Anzeiger
Kai Pfundt
Telefon: 0228 / 66 88 423
k.pfundt@ga-bonn.de

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