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Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege

ZQP-Studie: Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kommen nicht an

Berlin (ots)

Die 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen sind vielen Erwerbstätigen unbekannt

Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Zwar ist das Gesetz faktisch in Kraft getreten, aber noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

"Zwar bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen vielfältige Entlastungsmöglichkeiten, dennoch bleiben die Maßnahmen zu oft ungenutzt, da viele Berufstätige noch nicht ausreichend über die bestehenden Gesetze informiert sind", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Auf die Frage, wie gut sich die Teilnehmer der ZQP-Umfrage über die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert fühlen, antworteten 84 Prozent mit "eher schlecht" oder "sehr schlecht". So ist zum Beispiel der großen Mehrheit die Familienpflegezeit unbekannt (ebenfalls 84 Prozent), die einen Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit und teilweise Freistellung vorsieht. Ähnliches gilt auch für die halbjährige Pflegezeit (82 Prozent) sowie die zehntägige Freistellung (72 Prozent). Selbst bei Personen mit eigener Pflegeerfahrung gilt: Nicht einmal die Hälfte kennt die verschiedenen Optionen.

Dabei würden womöglich mehr Menschen die Möglichkeiten nutzen, wenn Sie besser darüber Bescheid wüssten - dies zeigt sich bei der Familienpflegezeit: Je besser sich die Befragten über das Gesetz informiert fühlen, desto eher können sie sich vorstellen, es auch in Anspruch zu nehmen. Bei den gut informierten Befragten sind es 44 Prozent. Von denen, die ihre Kenntnisse als schlecht einschätzen, würden sich lediglich 30 Prozent dafür entscheiden.

Zudem äußern Berufstätige, die keine Familienpflegezeit für sich in Betracht ziehen, vielfältige Vorbehalte: 76 Prozent geben finanzielle Gründe und 23 Prozent organisatorische Probleme an. Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würden immerhin 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. Zudem bestehen nach wie vor Ängste, dass Vorgesetzte (19 Prozent) oder Kollegen (9 Prozent) wenig Verständnis haben. "Unsere Studienergebnisse zeigen auch, dass die Möglichkeiten der Politik, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern, begrenzt sind. Deshalb ist vor allem eine pflegesensible Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Aber auch um betrieblich passende Unterstützungsangebote für Mitarbeiter anbieten zu können", so Suhr.

Weitere Informationen zur Studie sowie den neuen ZQP-Themenreport zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf finden Sie unter www.zqp.de. Der Report zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und bietet eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zur Lebenssituation erwerbstätiger pflegender Angehöriger.

Methoden und Vorgehensweise

In der dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsbefragung wurden Einstellungen aus dem Themenbereich "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" erhoben. Hierfür wurde vom 11. bis 24. November 2015 eine repräsentative Stichprobe von 1008 berufstätigen Deutschen ab 18 Jahre befragt. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung liegt in der Gesamtstichprobe bei +/-3 Prozentpunkten.

Hintergrundinformationen zum Gesetz

Für die Organisation und Übernahme der Pflege eines Angehörigen sieht das Gesetz folgende Möglichkeiten vor:

   - Kurzfristige 10-tägige Freistellung mit Lohnersatzleistung: 
     Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch 
     auf eine kurzfristige, maximal 10-tägige Freistellung für die 
     Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation eines 
     nahen Angehörigen. Sie erhalten in dieser Auszeit mit dem 
     Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung in Höhe der 
     Leistung des Kinderkrankengeldes, das von der sozialen 
     Pflegeversicherung getragen wird. Als Bruttoleistung werden bis 
     zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
   - Pflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: 
     Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch 
     auf maximal 6 Monate unbezahlte volle oder teilweise 
     Freistellung von der Arbeit, um sich um einen pflegebedürftigen 
     Angehörigen zu kümmern. Zur besseren Absicherung des 
     Lebensunterhalts in dieser Phase haben sie einen Anspruch auf 
     ein zinsloses, monatsweise ausgezahltes Darlehen, das sie nach 
     Ende der Pflegezeit in Raten zurückzahlen müssen.
   - Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: 
     Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine teilweise 
     Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen 
     pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung 
     pflegen. Dabei muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden 
     wöchentlich eingehalten werden. Zur besseren Absicherung des 
     Lebensunterhalts während der reduzierten Arbeitszeit haben sie 
     einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das sie nach Ende der
     Familienpflegezeit schrittweise zurückzahlen müssen.
   - Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit: Die 
     Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander 
     verzahnt werden und auch ineinander übergehen. Die Gesamtdauer 
     aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 
     Monate. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können 
     mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen
     - nacheinander oder parallel.
   - Begleitung in der letzten Lebensphase: Angehörige haben einen 
     Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase des 
     pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu 
     arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre 
     Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein. Auch sie haben einen 
     Anspruch auf das zinslose Darlehen.

Pressekontakt:

Torben Lenz
Tel: 030 27 59 39 5 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de

Original-Content von: Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege, übermittelt durch news aktuell

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