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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkrat hält Neudefinition des Rundfunk-Begriffs für dringend erforderlich

Köln (ots)

Der WDR-Rundfunkrat hat sich für eine Neudefinition
des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschließenden 13. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder ausgesprochen. Das Gremium 
unter Vorsitz von Reinhard Grätz verwies auf die EU-Richtlinie für 
audiovisuelle Medien (AVM-Richtlinie), die alle elektronischen 
Medienangebote unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart 
erfasst und auf die   Meinungsrelevanz eines Angebots abhebt. "Der 
WDR-Rundfunkrat hält es für dringend erforderlich, den 
inhaltsorientierten Ansatz der AVM-Richtlinie der Zielsetzung nach in
deutsches Rundfunkrecht umzusetzen. Nicht die Art der Verbreitung 
eines audiovisuellen Dienstes zählt, sondern das inhaltliche, 
redaktionell zu verantwortende Angebot. Und es zählt die 
publizistische Wirkung. Dies sollte im 13. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert werden", heißt es in einer 
einstimmig beschlossenen Stellungnahme des Rundfunkrats. Diese wurde 
vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung in den Rundfunkrat eingebracht.
Der Rundfunkrat sieht sein Papier als Unterstützung der früheren 
gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und DeutschlandRadio vom 
September 2008. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten seinerzeit 
schon im Vorfeld des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages "eine 
Neufassung des Rundfunkbegriffs, die allein auf die technische Frage 
der Linearität bzw. Nicht-Linearität abstellt, kritisch" beurteilt. 
Eine rein technische Definition trage dem "dynamisch angelegten 
verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff nicht hinreichend Rechung", so
der WDR-Rundfunkrat. Neben linearen Diensten gebe es im Internet 
immer mehr Angebote, die eine Kombination von linearen und 
nicht-linearen Elementen enthielten.
Der Rundfunkrat will sein Papier ausdrücklich auch als 
Unterstützung einer Stellungnahme der Direktorenkonferenz der 
Landesmedienanstalten (DLM) vom Januar 2009 verstanden wissen, in der
sich die DLM für eine umfassende Umsetzung der AVM-Richtlinie im 
Rundfunkänderungs-staatsvertrag aussprach. "Keine Unterstützung", so 
der Rundfunkrat, finde dagegen der Wunsch der DLM, auch die 
Regelungen der AVM-Richtlinie zur Produktplatzierung in das deutsche 
Recht zu übernehmen. Hier bekräftigte das Gremium noch einmal seine 
ablehnende Haltung. Produktplatzierungen seien in Deutschland per 
Staatsvertrag auszuschließen. Verwiesen wurde auf Erklärungen und 
Selbstverpflichtungen der ARD, auf Produktplatzierungen in jedem Fall
verzichten zu wollen.
Anlass für die jüngste Stellungnahme des Rundfunkrates sind die 
anstehenden Beratungen der Bundesländer zum 13. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit ihm soll die AVM-Richtlinie bis 
Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Die 
europäische Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wurde von 
Europäischem Parlament und Europäischem Rat bereits im Dezember 2007 
verabschiedet. Die Richtlinie ist als Mindeststandard für jeden 
EU-Mitgliedstaat verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen 
Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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