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WDR-Intendantin Monika Piel begrüßt weitgehende Einigung auf EU-Rechtsrahmen für Telekommunikationsmärkte - Kulturfunktion von Frequenzen anerkannt

Köln (ots)

WDR-Intendantin Monika Piel hat die sich abzeichnende
Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für die 
EU-Telekommunikationsmärkte begrüßt. Das sogenannte "Telekom-Paket", 
das heute vom Europaparlament lediglich wegen eines strittigen 
Punktes im Online-Bereich in den Vermittlungsausschuss überwiesen 
wurde, wird künftig unter anderem die Nutzung und Zweckbindung von 
terrestrischen Rundfunkfrequenzen europaweit regeln. Die ARD hatte 
sich in den vorangegangenen Beratungen wiederholt gegen die von der 
EU-Kommission angestrebte Freigabe von terrestrischen Frequenzen für 
andere Telekommunikationsdienste ausgesprochen. Die heute in den 
Vermittlungsausschuss überwiesene Fassung trägt den ARD-Forderungen 
Rechnung.
"Die ARD ist mit dem sich abzeichnenden neuen 
Telekommunikations-Rechtsrahmen der EU sehr zufrieden. Parlament und 
Rat sind sich einig, dass dem Rundfunk in Europa auch künftig 
genügend terrestrische Frequenzen zur Verfügung stehen müssen, um die
Menschen mit digitalen Programmen zu versorgen. Besonders freut mich,
dass den Ambitionen der Europäischen Kommission, sich selbst 
weitgehende Kompetenzen beim  Frequenzmanagement in Europa 
anzueignen, eine klare Abfuhr erteilt wurde. Der künftige 
Rechtsrahmen wird uns Rechtssicherheit bieten", sagte Intendantin 
Piel. Der WDR hat für Europa-Fragen innerhalb der ARD die 
Federführung.
Piel begrüßte insbesondere das Bekenntnis des Europaparlaments, 
dass Funkfrequenzen ein öffentliches Gut sind, das neben ökonomischen
auch sozialen und kulturellen Zwecken dient. "Das Europäische 
Parlament ermöglicht den Mitgliedstaaten weiterhin eine 
frequenzpolitische Güterabwägung. Dadurch wird es bei der 
Frequenzvergabe weiterhin möglich sein, kultur- und medienpolitische 
Ziele zu verfolgen. Bund und Länder bleiben also frei, an ARD, ZDF 
und andere Anbieter nach nationalen Maßgaben Frequenzen zuzuweisen, 
damit sie ihren Beitrag zu Informationsfreiheit, Medienpluralismus 
und kultureller Vielfalt leisten können."
Nach dem künftigen EU-Regulierungsrahmen für die elektronische 
Kommunikation haben die die Mitgliedstaaten zudem weiterhin die 
Möglichkeit, im Allgemeininteresse liegende Dienste - wie etwa 
öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme - mit sogenanntem Must 
Carry-Status auszustatten und insofern Netzbetreiber zu verpflichten,
diese Dienste durch ihre Netze zu leiten.
Fotos unter www.ard-foto.de
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Pressekontakt:

Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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