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Verkehrssünden im Ausland
Euro sorgt für mehr Transparenz / Aktuelle ADAC-Übersicht gibt Anhaltspunkte bei Bußgeldern

Verkehrssünden im Ausland / Euro sorgt für mehr Transparenz /
Aktuelle ADAC-Übersicht gibt Anhaltspunkte bei Bußgeldern
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München (ots)

Die Einführung des Euro in zwölf europäischen
Ländern hat auch für Verkehrssünder mehr Transparenz gebracht. Dabei
wird deutlich, dass relativ viele Verkehrsverstöße in Deutschland
milder bestraft werden, als in unseren Nachbarländern. Wie die
aktuelle ADAC-Tabelle zeigt, können Geldbußen die Urlaubskasse ganz
schön belasten.
So kostet zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel in
Deutschland ab 50 Euro. In Belgien werden Rotlichtsünder ab 200 Euro
und in Norwegen ab 310 Euro zur Kasse gebeten. Für Parkverstöße
liegen die "Preise" hierzulande zwischen 5 und 35 Euro, in den
Niederlanden beginnen die Bußen für Parkknöllchen erst bei 40 Euro,
in Großbritannien bei 50 und in Dänemark sogar erst bei 65 Euro. Auch
Schnellfahrer kommen in Deutschland im europäischen Vergleich relativ
günstig davon. Während man zum Beispiel bei 20 km/h
Tempoüberschreitung in Belgien 200 Euro und bei den Norwegern 205
Euro Strafe zahlt, kostet das gleiche Vergehen in Deutschland für Pkw
bis zu 35 Euro, für Lkw bis zu 50 Euro. In Deutschland sieht der
Bußgeldkatalog allerdings ab 40 Euro zusätzlich einen Punkteeintrag
in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Überall - auch in
Deutschland - wird das Fahren unter Alkoholeinfluss streng bestraft.
Die Skandinavier ahnden Alkoholsünden nach dem Einkommen. So zahlt
man in Finnland mindestens ein halbes, in Schweden ein ganzes und in
Norwegen sogar eineinhalb Monatsgehälter für Fahren unter
Alkohohleinfluss.
Wegen des deutsch-österreichischen Vollstreckungshilfeabkommens
können Verkehrssünder, die sich in unserem südlichen Nachbarland
etwas zu Schulden kommen lassen, auch zu Hause zur Verantwortung
gezogen werden. In den übrigen europäischen Ländern versucht man,
Verkehrsverstöße, die von Ausländern begangen werden, möglichst
gleich vor Ort einzutreiben. Wer nicht zahlen kann oder will, dem
droht die vorübergehende Einbehaltung des Führerscheins oder sogar
des Fahrzeugs.
Das ADAC-Infogramm zur Pressemeldung wird gleichzeitig über OGS
verbreitet bzw. steht unter www.presse.adac.de zum Download zur
Verfügung.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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