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Bauindustrie zur Korruptionsdiskussion:

Berlin (ots)

- VOB als Bollwerk gegen Korruption stärken!
   - VOB-Treue der öffentlichen Auftraggeber wiederstellen!
   - Anwendungsverpflichtung der VOB für Kommunen beibehalten!
"Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) muss wieder zum
Bollwerk gegen Korruption und marktwidrige Verhaltensweisen werden."
Diese Forderung erhob heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor
dem Hintergrund der neu aufflammenden Debatte über
Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Auftragswesen. Die deutsche
Bauindustrie stimme mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss
für Bauleistungen (DVA) darin überein, dass eine Ursache für das
Vordringen von Korruption auch in der schleichenden Aushöhlung und
Missachtung der geltenden rechtlichen Regelungen bei Auftragsvergaben
zu suchen sei. Knipper: "Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen
beschreiten den falschen Weg, wenn sie die VOB-Bindung für Kommunen
zur Disposition stellen. Solche Pläne gehören - nicht erst seit den
Vorkommnissen von Köln und Wuppertal - in den Reißwolf."
Den öffentlichen Auftraggebern, vor allem den Kommunen, warf
Knipper vor, sich immer weniger an die Verdingungsordnung für
Bauleistungen zu halten. Inzwischen klagten 70 % aller Bauunternehmen
über VOB-Verstöße öffentlicher Auftraggeber; dies habe eine Umfrage
des Ifo-Instituts München im Jahr 2001 ergeben. Besonders häufig
kritisierten die Unternehmen das Fehlen einer eindeutigen und
erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die fehlerhafte Wahl der
Verfahrensart, eine falsche oder fehlerhafte Wertung der Angebote,
aber auch den Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot. Seit 1999
seien die Klagen dramatisch gestiegen; ganz offensichtlich sei erst
durch die Einführung des Rechtsschutzes nach dem
Vergaberechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 1999 das ganze Ausmaß des
vergaberechtswidrigen Verhaltens öffentlicher Auftraggeber deutlich
geworden.
"Nur durch eine ‚gläserne Vergabe' können wir das Problem der
Korruption in den Griff bekommen", stellte Knipper fest. Die VOB
sorge z.B. für Transparenz, indem sie die Öffnung und Verlesung aller
zugelassenen Angebote beim Öffnungstermin (§ 22 VOB/A) und das
Nachverhandlungsverbot (§ 24 VOB/A) vorschreibe. Dazu gehöre aber
auch die allgemeine Verpflichtung zur doppelten Einreichung von
Angeboten, die jedoch bislang nicht habe durchgesetzt werden können.
Knipper: "Für mich ist die VOB nach wie vor der Garant für fairen
Wettbewerb und ein äußerst wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung
von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten. Alle Versuche, wie
die der Kommunen, die VOB über Tochtergesellschaften zu unterlaufen,
sollten wir im Interesse eines sauberen Vergabeverfahrens konsequent
zurückweisen."
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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