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Reiche/Kretschmer: Gewebegesetz darf nicht zum Wettbewerbsnachteil für deutsche Forscher werden

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum
Gewebegesetz im Deutschen Bundestag erklären die stellvertretende 
Fraktionsvorsitzende, Katherina Reiche MdB, und der zuständige 
Berichterstatter in der AG Bildung und Forschung, Michael Kretschmer 
MdB:
Das Gewebegesetz darf nicht zur Innovationsbremse für die 
klinische Forschung in Deutschland werden. Wir begrüßen, dass mit der
EG-Richtlinie einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards 
gesetzt werden. Allerdings geht aus forschungspolitischer Sicht der 
vorgelegte Gesetzentwurf weit über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht 
hinaus.
Die Anhörung hat die vielfältige Kritik an der für die deutsche 
Wissenschaft problematischen Umsetzung gezeigt. Klinische Forschung 
in Deutschland muss mit vertretbarem Aufwand möglich bleiben und die 
Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sollen schnell in die 
Anwendung gelangen. Unnötige Bürokratie und Mehrkosten für 
medizinische Einrichtungen konterkarieren nicht nur die 
forschungspolitischen Bemühungen, die klinische Forschung in 
Deutschland voranzubringen, sondern beeinträchtigen auch die 
Entwicklungschancen der Gewebemedizin, die großes 
Innovationspotential besitzt und in die Patienten große Hoffnungen 
setzen.
Die deutsche Forschung befürchtet Wettbewerbsnachteile, weil 
Deutschland mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über das 
Arzneimittelgesetz und das Transplantationsgesetz einen europäischen 
Sonderweg bestreiten will. Andere Länder, etwa Österreich, planen 
eine 1:1-Umsetzung über ein eigenes Gewebegesetz mit differenzierten 
Verordnungen, die der Unterschiedlichkeit von Zellen, Geweben und 
Organen besser Rechung tragen. Laut der Deutschen 
Forschungsgemeinschaft ist die Sicherheit von Gewebetransplantaten 
durch jahrelange Praxis eindeutig erwiesen. Herzklappen, große Gefäße
oder Augenhornhäute würden lediglich konserviert und 
zwischengelagert. Sie unterschieden sich im Kern von Arzneimitteln, 
insofern sei es nicht nachvollziehbar, warum sie wie Arzneimittel 
behandelt werden sollen.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie 
2004/23/EG zur Feststellung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards 
für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, 
Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen um, 
sofern dies nicht schon im Arzneimittelgesetz (12. und 14. Novelle 
des AMG) geschehen ist.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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