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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten bleibt gewährleistet

Berlin (ots)

Zur heutigen Ersten Lesung eines
Rechtsdienstleistungsgesetztes erklärt der rechtspolitische Sprecher 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die anstehende Neuregelung der Rechtsberatung sichert Bürgern und 
Verbrauchern eine unabhängige und qualifizierte Fachberatung, indem 
weiterhin qualifizierter Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und 
Rechtsanwälten erbracht werden darf. Die Beibehaltung des 
Anwaltsmonopols für den gesamten Kernbereich rechtlicher 
Dienstleistungen verhindert, dass rechtsuchende Bürger schutzlos in 
die Hände von Hobbyanwälten fallen. Nur die Berufsgruppe der Anwälte 
ist sowohl von ihrer Ausbildung als auch ihrer besonderen 
berufsrechtlichen Anforderungen (Unabhängigkeit, 
Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) in der Lage, den 
Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden.
Zukünftig soll auch die unentgeltliche und altruistische 
Rechtsberatung beispielsweise im karitativen Bereich statthaft sein; 
ebenso  sollen  Nichtanwälte im Zusammenhang mit einer anderen 
wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen 
dürfen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, 
ob die vorgesehenen Regelungen zur Öffnung des Anwaltsmonopols 
insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und des Schutzes
der Verbraucher vor  unprofessioneller Beratung angemessen sind.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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