Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten bleibt gewährleistet
Berlin (ots)
Zur heutigen Ersten Lesung eines Rechtsdienstleistungsgesetztes erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die anstehende Neuregelung der Rechtsberatung sichert Bürgern und Verbrauchern eine unabhängige und qualifizierte Fachberatung, indem weiterhin qualifizierter Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden darf. Die Beibehaltung des Anwaltsmonopols für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen verhindert, dass rechtsuchende Bürger schutzlos in die Hände von Hobbyanwälten fallen. Nur die Berufsgruppe der Anwälte ist sowohl von ihrer Ausbildung als auch ihrer besonderen berufsrechtlichen Anforderungen (Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) in der Lage, den Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden.
Zukünftig soll auch die unentgeltliche und altruistische Rechtsberatung beispielsweise im karitativen Bereich statthaft sein; ebenso sollen Nichtanwälte im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Regelungen zur Öffnung des Anwaltsmonopols insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und des Schutzes der Verbraucher vor unprofessioneller Beratung angemessen sind.
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