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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Thierse/Vaatz: Kein Schlussstrich unter die Stasi-Aufarbeitung - Einigung zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung auf einen Kompromiss zur
Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes erklären der 
Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Vizepräsident des 
Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse MdB, und der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der 
ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag, 
Arnold Vaatz MdB:
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben sich heute gemeinsam 
mit dem im Bundesrat berichterstattenden Land Thüringen auf einen 
Kompromiss zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes geeinigt. 
Vereinbart wurde, dass es keine einfache Fristverlängerung der so 
genannten Regelanfrage nach dem Stasiunterlagen-Gesetz geben soll, 
wie es der Bundesratsentwurf vorsieht. Vielmehr wird es auf der Basis
des Gesetzentwurfes der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und
von Bündnis 90/Die Grünen eine differenzierte Fortentwicklung der 
Überprüfungsmöglichkeiten geben. Hierzu haben sich die Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD auf folgende Punkte geeinigt:
Es bleibt bei dem im Gesetzentwurf bzw. im Entwurf für den 
Änderungsantrag genannten eingeschränkten Personenkreis, der auch in 
Zukunft überprüft werden kann. Es wurde die Absicht fallengelassen, 
Überprüfungen von einem bestehenden Verdacht abhängig zu machen. Auch
das im ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Jahr 1991 enthaltene 
Vorhalteverbot wird gestrichen. In der geltenden Fassung sah das 
Stasiunterlagen-Gesetz vor, dass einem Mitarbeiter die Tätigkeit für 
das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nach Ablauf 
von 15 Jahren im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden darf. Um
verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen, werden die 
Überprüfungsmöglichkeiten dieses Personenkreises in herausgehobenen 
gesellschaftlichen und politischen Positionen auf fünf Jahre 
befristet.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag 
bekräftigen, dass mit der Neuregelung des Stasiunterlagen-Gesetzes 
kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur und seiner
Herrschaftsmechanismen gezogen wird. Das Gegenteil ist der Fall. 
Vielmehr werden neben der differenzierten Fortentwicklung der 
Überprüfungsmöglichkeiten die Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen 
der Birthler-Behörde für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung der
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen deutlich erweitert.
Mit diesem Kompromiss wird auf rechtstaatliche Weise und dem 
Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und 
politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortgesetzt.
Morgen wird die endgültige Formulierung des Änderungsantrages der 
Fraktionen vorliegen. Daher laden wir für morgen 11.00 Uhr im 
Jakob-Kaiser-Haus Raum 1.511 zu einem gemeinsamen Pressegespräch ein,
in dem wir für Nachfragen zu den Details der Novellierung zur 
Verfügung stehen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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