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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen/Grütters: Expertenlob für den Entwurf zum Kulturgutübereinkommen

Berlin (ots)

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung über das
Ausführungsgesetz zur UNESCO-Konvention von 1970 erklären der 
kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen MdB, und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Der vorliegende Gesetzentwurf sei formal und in der praktischen 
Umsetzbarkeit gegenwärtig eine der weltweit besten Lösungen für den 
Kulturgüterschutz, so die Antwort des geladenen Experten Prof. Dr. 
Günther Schauerte, Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, 
Vertreter der Amtsarchäologie und einschlägiger 
Forschungseinrichtungen auf die Frage nach internationalen Vorbildern
für die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970, die in der 
gestrigen Anhörung des Kulturausschusses zur UNESCO-Konvention 
gestellt wurde.
Diese Ansicht war jedoch nicht einhellige Überzeugung im Kreis der
Sachverständigen. Von einer "Lizenz zur Hehlerei" bis zur 
"Strangulierung des Handels" reichten die Extrempositionen der 
Kritiker. Diesen Interessenskonflikt auszubalancieren wird die 
Aufgabe der weiteren parlamentarischen Beratungen zu dem 
Gesetzentwurf sein. Dabei sollten der Anspruch der Praktikabilität 
gewahrt bleiben und deutsche Maßstäbe im Rechtsverständnis und 
Schutzbedürfnis für Kulturgüter angelegt werden. Auflagen, deren 
Forderungen weit über die Bestimmungen der Konvention hinaus gehen, 
sind für einen wirksamen Kulturgüterschutz ebenso wenig hilfreich wie
der Verzicht auf angemessene Nachweispflichten für Museen, Händler 
und Sammler.
Die CDU/CSU wird sich entsprechend der mehrheitlichen 
Expertenempfehlung für eine möglichst einfache und klare 
Begriffsfassung von "national schützenswertem Kulturgut" einsetzen. 
Befürchtungen vor überproportionalen Rückgabeansprüchen und die 
Kritik an einer vorbehaltlosen Akzeptanz der Kulturgüterdefinition 
der einzelnen Staaten dürfen dabei nicht überwertet werden. Welcher 
Staat wird beispielsweise für eine wertlose Tonscherbe oder Münze ein
Rückgabeverfahren anstrengen, in dem er selbst beweispflichtig ist 
und die Kosten zu tragen hat?
Den vereinzelten Forderungen nach zusätzlichen bilateralen 
Vereinbarungen stellt sich die CDU/CSU klar entgegen. Beispiele dafür
in der Schweiz und den USA machen deutlich, dass diese Regelung dem 
Anspruch eines effektiven und wirksamen Kulturgüterschutzes nicht 
dienlich ist, sondern zu erheblicher Mehrarbeit bei den zuständigen 
Ministerien und zu langwierigen Gesprächen mit den Vertragspartnern 
führt.
Der mehrheitliche Appell der Experten hinsichtlich des 
mulilateralen Charakters bei dem jetzigen Gesetzesentwurf zu bleiben,
ist ein großes Lob an den Kulturstaatsminister, dessen Behörde den 
Umsetzungsvorschlag erarbeitet hat.
Einigkeit herrscht über die Notwendigkeit international einen 
wirksamen Kulturgüterschutzes zu gewährleisten. Von der UNESCO, den 
Museumsfachleuten, Archäologen und Rechtsexperten bis hin zu 
Vertretern des Kunsthandels und der Auktionshäuser wird die 
Initiative der Bundesregierung anerkannt selbst wenn die Meinungen 
über die Wege dazu auseinander gehen. Mit diesen Detailfragen werden 
sich Kulturpolitiker in den nächsten Wochen intensiv 
auseinandersetzen. Die zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist der
Wille aller Fraktionen.
Mit dem Entwurf des Kulturstaatsministers ist Deutschland nach 
mittlerweile 36 Jahren auf einem guten Weg zu einer international 
anerkannten Kulturgüterschutzvereinbarung.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Fax:      (030) 227-56660
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