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Singhammer: Ehegattensplitting ist unverzichtbar

Berlin (ots)

Zur aktuellen Debatte um eine Abschaffung des
Ehegattensplittings, erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Debatte um eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine 
Gespensterdebatte.
Beim Splittingverfahren handelt es sich - wie gerne dargestellt - 
nicht um eine beliebig veränderbare Steuerbegünstigung, sondern um 
eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung. Durch den im
Artikel 6 Absatz I Grundgesetz proklamierten Schutz von Ehe und 
Familie ergibt sich, dass Eheleuten aus ihrer Ehe keine 
wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Ohne das 
Ehegattensplitting wäre das jedoch der Fall, wenn Eheleute bewusst 
eine Arbeitsteilung vornähmen, die eine ungleiche 
Einkommensverteilung zur Folge hätte.
Das Ehegattensplitting stellt keinen Steuervorteil dar, sondern 
ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie 
Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Somit unterliegen alle 
Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung.
Eine Änderung des Splittingverfahrens würde in erster Linie Ehen 
mit Kindern steuerlich belasten. Nach Zahlen des Deutschen Instituts 
für Wirtschaftsforschung entfallene etwa 90 % des Splittingeffekts 
auf Ehepaare, die Kinder haben.
Die von Kritikern angestrebte Einsparung beim Splitting zur 
Finanzierung beitragsfreier Kindergärten würde somit auf Kosten der 
Familien mit Kindern selbst gehen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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