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Bleser/Heinen: Union sieht weiterhin Änderungsbedarf bei den "Health Claims"

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des Ausschusses für
Umwelt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zu den 
strittigen Nährwertprofilen am 21. März 2006 erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:
Mit der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und 
Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes ist ein erster Schritt
hin zu einem Kompromiss zwischen Kommission und Parlament bei der 
Regelung von gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln gemacht 
worden. Trotzdem sieht die Union weiterhin Änderungsbedarf für eine 
sachgerechte und praktikable Regelung der "Health Claims".
Die Union spricht sich nach wie vor für die vollständige 
Streichung der Nährwertprofile aus, wie dies bereits in der ersten 
Lesung des Plenums beschlossen worden war. Nährwertprofile, die 
Lebensmittel in "gut" und "böse" einteilen, stellen keine 
Verbraucherinformation dar, sondern eine Verbraucherbevormundung. 
Positiv zu bewerten ist, dass zumindest Gattungsbezeichnungen wie z. 
B. "Hustenbonbons" oder Markennamen von dieser Regelung ausgenommen 
sind.
In Sachen Anreicherungsverbot hat das Europaparlament einer 
Generalermächtigung für weitere Anreicherungsverbote teilweise eine 
Absage erteilt. Sie soll zukünftig nur noch vorgesehen sein, wenn von
den Produkten durch Anreicherung von Zusatzstoffen eine 
Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Union begrüßt diese Entscheidung, denn
dadurch ist der Einführung von Nährwertprofilen durch die Hintertür 
ein Riegel vorgeschoben worden.
Des Weiteren verständigte sich der Ausschuss in einem 
fraktionsübergreifenden Kompromiss auf eine erleichterte Genehmigung 
von Werbeslogans. Ein Registrierungsverfahren soll das von der 
Kommission verlangte umständliche und zeitaufwendige 
Zulassungsverfahren ersetzen. An dieser Stelle ist genau zu prüfen, 
ob dieser Kompromiss wirklich der Forderung nach Praktikabilität bei 
der Umsetzung der Verordnung entspricht wie das von uns geforderte 
Anzeigeverfahren. Kreativität und Aktualität in der Produktwerbung 
dürfen nicht verloren gehen.
Die Union begrüßt im Zusammenhang mit den anstehenden Gesprächen 
zwischen Rat, Kommission und Parlament das Engagement der 
Bundesregierung, die sich bereits im Rat im Dezember 2005 für eine 
verbesserte Verbraucherinformation und gleichzeitig einen geringen 
bürokratischen Aufwand ausgesprochen hat.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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