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Singhammer: Großer Erfolg für Familien

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur
steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, erklärt der 
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes 
Singhammer MdB:
Der heute vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur 
steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung beinhaltet 
wichtige Errungenschaften für die Familien in Deutschland.
Rückwirkend ab dem 01. Januar 2006 haben alle Familien - 
unabhängig ob Allein- oder Doppelverdiener - die Möglichkeit, für 
ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren pro Kind 2/3 der 
Betreuungskosten, höchstens 4.000 Euro, steuermindernd geltend zu 
machen.
Bei den Altersgruppen 0 bis 2 und 7 bis 14 können in den Fällen, 
in denen beide Eltern erwerbstätig sind, 2/3 der 
Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro, steuerlich als 
Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für 
erwerbstätige Alleinerziehende.
Alleinverdienerfamilien können Kinderbetreuungskosten, die in den 
Altersgruppen 0 bis 2 und 7 bis 14 im Haushalt anfallen, über die 
Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse geltend machen.
Die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 
schafft mehr Gerechtigkeit, entlastet Familien finanziell, verbessert
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hilft neue Arbeitsplätze 
zu schaffen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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