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Hüppe: Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen

Berlin (ots)

Anlässlich der Neufassung der Musterbadeordnung
durch den Bundesfachverband öffentliche Bäder (BöB), erklärt der 
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der 
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Es kommt immer häufiger vor, dass behinderte Menschen, die laut 
ihres amtlichen Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson im 
öffentlichen Verkehr benötigen, auch von anderen Einrichtungen oder 
Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn keine Begleitung 
mitgeführt wird. Faktisch werden behinderte Menschen so von der 
Teilhabe am öffentlichen Leben ausgegrenzt. Denn der vom Gesetzgeber 
vorgesehene Geltungsbereich für diese Regelung, der öffentliche 
Verkehr, wird auf andere Bereiche wie Schwimmbäder, allgemeiner 
Straßenverkehr usw. unrechtmäßig ausgedehnt.
Jüngste Vorfälle machen deutlich, dass der Handlungsdruck in 
dieser Frage größer denn je ist. In der neuen Musterbadeordnung für 
Schwimmbäder ist vorgesehen, dass behinderte Menschen mit einem "B" 
im Schwerbehindertenausweis, für "Begleitperson", nicht mehr ohne 
Begleitung in Schwimmbäder eingelassen werden sollen. Das Amtsgericht
Flensburg hat in einer Revision im vorletzten Jahr ein Urteil aus dem
Vorjahr bestätigt, nach dem der Betreiber eines Behindertenwohnheimes
Schmerzensgeld zahlen musste, weil eine Heimbewohnerin mit "B" im 
Schwerbehindertenausweis vor ein Motorrad gelaufen ist. Diese 
Rechtsauslegungen können dazu führen, dass behinderte Menschen sich 
aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr ohne eine Begleitperson 
durchs Leben bewegen können. Letztendlich läuft dies aber den 
Bestrebungen der Behindertenpolitik entgegen, behinderten Menschen 
eine möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung zu 
ermöglichen. Auch die Herstellung von Barrierefreiheit im 
öffentlichen und privaten Raum soll behinderten Menschen 
größtmögliche Bewegungsfreiheit ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die 
Formulierung zu Begleitpersonen im Schwerbehindertenausweis so 
geändert wird, dass sie keine Missverständnisse mehr aufwirft. Die 
Fraktion schlug vor, die Formulierung so zu wählen, dass das Recht, 
im Gegensatz zur Pflicht, eine Begleitperson mitzuführen, 
verdeutlicht wird. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung, 
nach der eine Begleitperson zwar regelmäßig erforderlich sein muss, 
jedoch nicht immer. Leider wurde dieser Antrag von den damaligen 
Regierungsfraktionen abgelehnt.
In der jetzt angebrochenen Legislaturperiode sollte ein erneuter 
Vorstoß gewagt werden, diese grundsätzliche Problematik, die 
behinderten Menschen das Leben unnötig erschwert, durch eine 
bundeseinheitliche Regelung zu klären.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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