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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Koalitionsvertrag berücksichtigt Interessen behinderter Menschen

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrages
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die 
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Positiv ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen in
verschiedenen zentralen Bereichen des Koalitionsvertrages ihren 
Niederschlag gefunden haben. Die Sozialhilfe wird dauerhaft erhalten 
bleiben, einschließlich der Eingliederungshilfe für behinderte 
Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung, damit auch künftig die erforderliche soziale 
Absicherung gewährleistet ist.
In der Hauptpassage zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen 
mit Behinderungen wurde vereinbart, dass die Leistungsstrukturen der 
Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den 
Verbänden behinderter Menschen weiterentwickelt werden sollen, damit 
auch zukünftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur 
Verfügung steht. Dieses Bekenntnis zur Eingliederungshilfe ist 
wichtig, nicht zuletzt wegen der zukünftig zu erwartenden steigenden 
Fallzahlen. Ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist, dass es 
zu einer effektiveren Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger kommt,
damit die Betroffenen nicht von einem zum nächsten Träger geschickt 
werden. Das kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen sich 
enttäuscht zurückziehen und letztendlich ihre Ansprüche nicht geltend
machen, oder dass Leistungen zu spät erbracht werden.
Zentralen Stellenwert bei der Weiterentwicklung sollen der 
Grundsatz "ambulant vor stationär", die Verzahnung ambulanter und 
stationärer Dienste, die Leistungserbringung "aus einer Hand" und die
Einführung des Persönlichen Budgets haben. Beim Persönlichen Budget 
handelt es sich um einen monatlich ausgezahlten Geldbetrag, mit dem 
die Betroffenen sich die benötigten Dienstleistungen selber einkaufen
können. Das Persönliche Budget soll dazu beitragen, die 
Unabhängigkeit und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.
Wichtig ist, dass angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen bei 
schwerbehinderten Menschen die Integration auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt intensiviert wird. Es wird geprüft, wie 
Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber ausgestaltet werden können, 
damit eine dauerhafte Integration von behinderten Arbeitnehmern 
gelingt. Das ist ein wichtiges Signal an Integrationsfirmen und 
-projekte. Die Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" zur 
Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen 
wird fortgesetzt. Angesichts der Einsparungen bei der Bundesagentur 
für Arbeit ist wichtig, dass die Förderung junger Menschen mit 
Behinderungen beim Einstieg in die Berufsausbildung Erwähnung findet.
Diese Förderung bleibt auch zukünftig zentrale Aufgabe der 
Bundesagentur für Arbeit.
Im Gesundheitsbereich wird ein neues Präventionsgesetz initiiert. 
Im Bereich der Pflege ist ein Gesamtkonzept der Betreuung und 
Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen 
notwendig. Darin wird der Grundsatz "Prävention und Rehabilitation 
vor Pflege" gestärkt. Bis zum Sommer 2006 wird ein Gesetz zur 
Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der 
Pflegeversicherung vorgelegt. Handlungsbedarf besteht insbesondere 
bei der Dynamisierung der Pflegeleistungen, da diese seit ihrer 
Einführung im Jahr 1995 unverändert geblieben sind, und bei der 
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für Pflegeheime und ambulante 
Pflegedienste. Die Qualität soll künftig vor allem am Ergebnis 
gemessen werden, was ebenfalls zum Bürokratieabbau beiträgt. Es ist 
zu begrüßen, dass diese Forderung von Trägern und Betroffenen Eingang
in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Bedeutend für die Umsetzung 
des Grundsatzes "ambulant vor stationär" ist auch, dass alternative 
Wohn- und Betreuungsangebote sowie niederschwellige Angebote zu 
fördern sind.
Auch der Behindertensport soll weiter gefördert werden. Der 
Zivildienst als Ersatz zum Wehrdienst bleibt erhalten, was 
insbesondere für Träger der Behindertenhilfe von Bedeutung ist.
Im vorliegenden Koalitionsvertrag sind wesentliche Problempunkte 
aufgegriffen worden, die auch von Organisationen behinderter Menschen
und ihrer Angehörigen an die Politik herangetragen wurden. In der 
kommenden Wahlperiode werden wir dafür sorgen, dass lange überfällige
Vorhaben wie die Reform der Pflegeversicherung durchgeführt werden, 
um die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu 
gestalten.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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