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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schauerte: Ölpreisbindung gehört auf den Prüfstand

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion über die steigenden
Energiepreise bei Öl und Gas erklärt der Mittelstandspolitische 
Sprecher und Berichterstatter für Wettbewerbs- und Kartellrecht der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Kostengünstige Energie ist ein zentraler Standortfaktor in 
Deutschland. Gerade mittelständische Unternehmen und Privathaushalte 
sind mehr denn je auf bezahlbaren Strom, Benzin, Öl und Gas 
angewiesen. Überteuerte Energiepreise belasten die Kaufkraft, erhöhen
Produktionskosten, gefährden Wettbewerbsfähigkeit, kosten 
Arbeitsplätze und beschleunigen die Abwanderung energieintensiver 
Branchen.
Trotz gleicher weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist fast 
nirgends in Europa Energie so teuer wie in Deutschland. Das zeigt, 
dass diese Entwicklung  vor allem ein Ergebnis ideologischer und 
falscher politischer Entscheidungen von Rot-Grün ist.
Die Preisentwicklung nach der Hurrikan-Katastrophe in den USA 
macht aber auch deutlich, dass  auf den Märkten für Öl und Gas 
mangelnder Wettbewerb herrscht und  Transparenz fehlt.
Die Wettbewerbsbehörden und Netzregulierer sind daher gefordert, 
diese Marktmechanismen kritisch zu überprüfen:
-	Die seit den 60er Jahren bestehende Kopplung des Gaspreises an 
den Ölpreis gehört auf den Prüfstand der Wettbewerbsbehörden. Der 
ursprüngliche Zweck dieser Preisbindung, Kunden vor großen 
Preisschwankungen beim Gas zu schützen und Gas konkurrenzfähig zum Öl
zu machen, kehrt sich zur Zeit ins Gegenteil. Die Kopplung entfaltet 
keine Bremswirkung mehr, sondern wirkt preistreibend beim Gas. Die 
Privatkunden fühlen sich als Gefangene von Verträgen und Konditionen,
die sie nicht nachvollziehen können.
-	Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel der 
Versorgungssicherheit Exklusivverträge und Laufzeiten von bis zu 20 
Jahren einen Lieferantenwechsel von Industriekunden oder Stadtwerken 
faktisch unmöglich machen.
-	Das Bundeskartellamt sollte die bisher üblichen Lieferverträge 
zwischen Ferngasunternehmen und Großabnehmern in den laufenden 
Verfahren einer strengen Prüfung unterziehen. Zum Missbrauch 
einladende Vereinbarungen dürfen nicht länger toleriert werden.
-	Neben wettbewerbsorientierter Vertragsgestaltung muss ein 
diskriminierungsfreier Netzzugang durch die zuständigen 
Regulierungsbehörden sichergestellt werden.
-	Weil es sich ganz eindeutig um ein internationales Kartell 
handelt, ist vor allem auch die Europäische Kommission gefordert. Da 
ein Teil der Lieferländer Mitgliedstaaten der EU sind, sollten die 
Brüssler Wettbewerbshüter schnell aktiv werden. So wäre die 
Überprüfung des gesamten Vertragsmechanismus möglich. Das ist darum 
wichtig, weil die Ölpreisbindung insbesondere von  Unternehmen aus 
den Lieferländern durchgesetzt wird. Inwieweit deutsche Großabnehmer 
an dieser Vereinbarung aus Eigeninteresse mitwirken, bleibt zu 
klären.
-	Letztlich ist die Frage der Ölpreisbindung auch unter dem 
Gesichtpunkt des internationalen Handels und des WTO-Regelwerkes zu 
untersuchen.
Gerade Energiemärkte brauchen einen funktionierenden Wettbewerb 
und eine strenge Missbrauchsaufsicht, damit Angebot und Nachfrage für
günstige Kosten sorgen und Preistreiberei verhindert wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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