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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Laumann: 190 € bei Minijob bleiben frei

Berlin (ots)

Zu der Vereinbarung auf dem „Jobgipfel“, mit
Bundesarbeitsminister Clement über eine Änderung der
Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV zu verhandeln, erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 15. März 2005 einen
Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Hinzuverdienstregeln für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger deutlich verbessert werden. Dieser
Gesetzentwurf ist die Grundlage für die Gespräche mit Bundesminister
Clement über eine Neuregelung, wie es Kanzler Schröder und die
Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Frau Merkel und Herr Stoiber,
vereinbart haben.
Entsprechend unserem Gesetzentwurf sollen bei einem Hinzuverdienst
von 400 € künftig 190 € frei bleiben. Dies ist eine klare
Verbesserung gegenüber heute um rund 90 €. Außerdem wird die Regelung
zur Berechnung drastisch vereinfacht und damit entbürokratisiert.
Statt wie bisher in jedem Einzelfall zunächst das Nettoeinkommen zu
ermitteln und davon den Freibetrag zu errechnen, wird künftig im
Bereich bis 400 € eine Pauschale für notwendige Ausgaben angenommen
und von dem überschießenden Betrag nochmals 30% dem Hilfeempfänger
belassen.
Die Union steht für die Gespräche zur Verfügung und hat einen
konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, jetzt ist die Regierung am
Zuge.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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