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Koschyk/Grindel: Kleiner Waffenschein untaugliches Instrument zur Verbesserung der inneren Sicherheit

Berlin (ots)

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die
Frage nach der Wirksamkeit des so genannten „kleinen Waffenscheins“
für die Verbesserung der inneren Sicherheit erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel
MdB:
Nach dem Inkrafttreten des neuen Waffenrechts am 1. April 2003 ist
das Führen von Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung
nur mit einer behördlichen Erlaubnis, dem „kleinen Waffenschein“
zulässig. Voraussetzung für dessen Erteilung sind neben dem
Alterserfordernis von 18 Jahren Zuverlässigkeit und persönliche
Eignung.
Angesichts der Tatsache, dass 50 Prozent der Straftaten mit Gas-
und Schreckschusswaffen durchgeführt werden, bestand hier auch nach
Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anders als bei den teuren
und verwaltungsaufwendigen Verschärfungen für die rechtstreuen
legalen Waffenbesitzer Handlungsbedarf.
Allerdings haben wir bereits bei den Beratungen des neuen
Waffengesetzes in der letzten Legislaturperiode nachdrücklich darauf
hingewiesen, dass die nun Gesetz gewordene Regelung unbefriedigend
und wenig zielführend ist.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat aber der kleine
Waffenschein die in ihn gesetzten Erwartungen im Wesentlichen
erfüllt.
Das sehen wir und die Praktiker der Polizei anders. Nach den
Erkenntnissen der Gewerkschaft der Polizei ist der kleine
Waffenschein der Flop des Jahres. Auch wenn das Führen von Gas- und
Signalwaffen ohne Erlaubnis seit dem 1. April 2003 strafrechtlich
relevant ist, hat das erwartungsgemäß angesichts der fehlenden
Kontrollmöglichkeiten keine abschreckende Wirkung erzeugt. In Hamburg
sind z.B. bis Dezember 2004 nur für ca. 2,5 Prozent der nach
Schätzungen im Umlauf befindlichen Gaspistolen kleine Waffenscheine
beantragt worden. Das entspricht in etwa der Situation in anderen
deutschen Großstädten.
Offensichtlich besteht wenig Interesse bei den Waffenbesitzern,
für den kleinen Waffenschein 50 Euro Gebühren zu entrichten. Die
Ausführungen der Bundesregierung zu unserer Frage vermögen nicht zu
überzeugen und entsprechen im Übrigen nicht der Realität.
Wieder einmal hat die Bundesregierung bewiesen, dass sie aus
ideologischen Gründen legalen Waffenbesitzern wie Schützen und Jägern
sowie den ausführenden Verwaltungsbeamten mit kostenintensiven
unsinnigen Vorschriften das Leben schwer macht, aber bei den
entscheidenden Fragen der inneren Sicherheit versagt und nicht
erkennt, dass ihre Vorschriften ins Leere gehen. In diesen
Zusammenhang passt, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
immer noch keine Verwaltungsvorschrift zum neuen Waffenrecht
vorliegt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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