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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Koschyk: Genetischer Fingerabdruck muss konsequent genutzt werden

Berlin (ots)

Anlässlich des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der DNA-Analyse
zu Zwecken des Strafverfahrens erklären der rechtspolitische
Sprecher, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der gestern beschlossene Gesetzentwurf ermöglicht es, die DNA-
Analyse als verlässliches Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von
Straftaten effizient anzuwenden. Danach kann die DNA-Analyse endlich
als eine Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung eingesetzt
werden. Dies entspricht sowohl dem Wandel der Bedeutung dieses
Mittels der Tataufklärung als auch den Erfordernissen der Praxis der
Strafverfolgung. Die Erhebung des genetischen Fingerabdrucks zum
Nachweis der Identität eines Spurenlegers ist inzwischen zu einer
Standardmaßnahme staatsanwaltlicher und polizeilicher
Ermittlungstätigkeiten geworden. Der bisher bestehende
Richtervorbehalt für die Anordnung der DNA- Analyse führt zu
bürokratischem Mehraufwand und unnötigen Zeitverzögerungen.
Die immer wieder vorgetragenen Bedenken von Datenschützern sind
unbegründet. Nur die nicht codierende DNA, die keinerlei genetische
Informationen enthält, wird anonymisiert untersucht und gespeichert.
Die in der StPO geregelte molekulargenetische Untersuchung zielt
allein auf die Feststellung der Identität und ggf. des Geschlechts
des Spurenlegers. Andere Untersuchungen sind nach dem eindeutigen
Wortlaut der bisher geltenden Regeln und auch nach den heute
beschlossenen Vorschriften nicht zulässig. Die Erhebung des
Identifizierungsmusters und dessen Abgleich mit den Vergleichsdaten,
etwa aus der DNA-Datei beinhaltet keinerlei qualitative Auswertung
der in der DNA enthaltenen Erbinformation.
Folgerichtig ist es deshalb, dass der genetische Fingerabdruck wie
der herkömmliche Fingerabdruck gehandhabt wird. Die Polizei kann die
Entnahme der Speichelprobe anordnen. Nur im Falle eines körperlichen
Eingriffs, z.B. einer zwangsweisen Untersuchung, muss diese wie auch
die zwangsweise Fingerabdrucknahme durch einen Richter angeordnet
werden.
Die sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen
und im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor schweren
Straftaten lange überfällige Möglichkeit der konsequenten und
umfassenden Nutzung der DNA-Analyse ist nach dem vorliegenden
Gesetzentwurf eröffnet. Den Gesetzesentwurf finden Sie unter dem
Stichwort Initiativen im Internet: www.cducsu.de/ag2innen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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