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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Der Teufel steckt im Detail

Berlin (ots)

Zum Tarifabschluss für die Arbeitnehmer von Bund
und Kommunen erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen
haben sich auf eine umfassende Veränderung des überkommenen
Bundesangestelltentarifs (BAT) geeinigt und die Bezahlungsstruktur
umfassend verändert. Die ersten Kommentierungen sind positiv, doch
bei Bewertung und Umsetzung kommt es nun auf die Details an. So wird
es nicht einfach sein, im Verwaltungsalltag vom Aufwand her
vertretbare Wege und Möglichkeiten der objektiven Leistungsmessung zu
finden, ohne die eine leistungsorientierte Bezahlung allerdings
unmöglich ist.
Ziel der Tarifparteien war es, sich vom Beamtenrecht zu lösen.
Dies ist an vielen Stellen gelungen. In anderen Bereichen hat der
Tarifbereich nachvollzogen, was im Beamtenrecht längst gilt. So
wurden für Beamte Elemente einer leistungsbezogenen Bezahlung bereits
Ende der 90er Jahre von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung
eingeführt. Auch die Vergabe von Führungsposten auf Zeit und Probe
sind im Beamtenbereich längst gelebter Alltag.
Die tarifvertragliche Lösung vom Beamtenrecht bedeutet im
Umkehrschluss, dass Tarifrecht auf der einen und Beamtenrecht auf der
anderen Seite eigenständig an die Herausforderungen unserer modernen
Gesellschaft anzupassen sind. Das Ziel, insbesondere die für den
Betriebsablauf prägenden Beschäftigungsbedingungen nicht extrem
auseinander laufen zu lassen, sollte dabei allerdings nicht
aufgegeben werden.
Insofern ist die für den Bund gefundene Lösung zur
Wochenarbeitszeit ein seltsamer Kompromiss: Im Westen soll sie um
eine halbe Stunde steigen, im Osten um eine Stunde sinken, so dass
sie einheitlich 39 Stunden pro Woche beträgt. Für Bundesbeamte
beträgt sie 40 Stunden. Der Verhandlungsführer des Bundes,
Innenminister Schily, wird nun die Frage beantworten müssen, ob er an
dieser Differenzierung festhalten will. Gleiches gilt für die
Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die über dem Niveau
liegen sollen, das für Beamte gilt.
Gleichmacherische Einmalzahlungen, wie sie für den Westen
vereinbart wurden, haben immer den Nachteil, dass die in den
Vergütungstabellen angelegte Berücksichtigung der unterschiedlichen
Tätigkeiten und Leistungen unterlaufen wird. Vorteil aus Sicht der
Finanzminister: Die Erhöhungen gehen nicht in die Tabellen ein. Im
Osten dagegen erfolgen lineare Erhöhungen, um in drei weiteren
Schritten die Vergütungen auf 97% des Westniveaus anzupassen.
Auch die Aufhebung der Trennung von Arbeitern und Angestellten
bringt mehr Einheitlichkeit in die Tariflandschaft. Auf der anderen
Seite ist mit diesem Vertrag, der ja nicht für die Länder gilt und
hinsichtlich der Wochenarbeitszeit zudem auch keine einheitliche
Lösung für Bund und Kommungen gebracht hat, eine Zersplitterung der
Tariflandschaft verbunden. Es findet sich also durchaus Wasser im
Wein.
Im Hinblick auf die verabredete Modernisierung des BAT haben die
Tarifparteien mit dem gestrigen Abschluss einen Schritt in die
richtige Richtung gemacht, der aber nicht ausreichend ist. Spannend
wird es nun sein, wie er mit Leben erfüllt und in die Praxis
umgesetzt wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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