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Wöhrl: Antidiskriminierungsgesetz wird zum Bumerang

Berlin (ots)

Zur 1. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung
europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen Bundestag
am 21. Januar 2005 erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Der rot-grüne Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-
Antidiskrimierungsrichtlinien schießt weit über das Ziel hinaus und
wird zum Bumerang, der gerade diejenigen treffen wird, die geschützt
werden sollen. Die übereifrige rot-grüne Umsetzung führt zu einer
Regelungsorgie, die es potenziell benachteiligten Arbeitnehmern, etwa
Frauen, Menschen mit Behinderung oder älteren Arbeitnehmern, noch
schwerer macht, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Dieses
Übermaß an Regelungen macht aus einem positiven Ansatz ein
Knebelungswerkzeug, das Arbeitnehmern und Wirtschaft gleichermaßen
schadet.
In einem weiteren Versuch, katholischer zu sein als der Papst,
plant Rot-grün auch eine unnötige Ausweitung des Verbandsklagerechts,
so dass über die Vorgaben aus Brüssel hinaus nun Betroffene ihre
Schadensersatzansprüche an Verbände, dazu gehören auch Betriebsräte
und Gewerkschaften, abtreten können.
Das alles hat zur Folge, dass nun bei Abschluss eines Vertrages
fast sämtliche Ungleichbehandlungen als Diskriminierung gedeutet
werden können. Das wird die Rechtsunsicherheit verschärfen und zu
einer Klageflut wie in Amerika führen.
Die Regierung bürdet den Arbeitgebern außerdem zu viele Pflichten
beim Schutz ihrer Beschäftigten vor Diskriminierung auf, da sie
beispielsweise auch dafür Sorge tragen müssen, dass ihre
Beschäftigten nicht von Dritten, also Zulieferern, Abnehmern usw.
diskriminiert werden. Zusätzlich werden sie gezwungen, bei einer
Anschuldigung zu beweisen, dass eine Ungleichbehandlung aus rein
sachlichen und nicht aus diskriminierenden Gründen stattgefunden hat.
Vor allem kleinere Betriebe unter zehn Beschäftigten werden unter
den Regelungen zu leiden haben, da sie von nun an bei Kündigungen auf
die vermeintlichen Diskriminierungen Rücksicht nehmen müssen. So
werden die Dokumentationspflichten der Betriebe und auch der
Kündigungsschutz durch die Hintertür ausgeweitet.
Ich fordere die Regierungskoalition auf, ihren Gesetzentwurf zu
überarbeiten und eine maßvolle Umsetzung der europäischen
Rechtsvorgaben vorzulegen, damit die Antidiskriminierungsrichtlinie
nicht zur Diskriminierungsrichtlinie wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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