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Eichhorn/Grübel/Roedel: Antidiskriminierungsgesetz muss praxistauglicher werden

Berlin (ots)

Anlässlich des von der Regierungskoalition
vorgestellten Gesetzentwurfes zum Antidiskriminierungsgesetz erklären
die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Maria Eichhorn MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter,
Markus Grübel MdB, und Hannelore Roedel MdB:
Besser spät als nie: Mit gut einem Jahr Verspätung hat Rot-Grün
nun endlich drei Richtlinien der Europäischen Union in einem Entwurf
für ein Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt.
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich nachdrücklich für die Bekämpfung
von Diskriminierungen in der Gesellschaft ein. Die rot-grüne
Bundesregierung schießt mit ihrem Entwurf jedoch weit über die
Vorgaben aus Brüssel hinaus.
So sehen die Richtlinien die Einrichtung einer
Antidiskriminierungsstelle für die Bereiche Rasse, Ethnie und
Geschlecht vor. Doch die Koalition erweitert die Zuständigkeit der
Behörde noch um die Bereiche Religion oder Weltanschauung,
Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Durch die Ausweitung der neuen Antidiskriminierungsstelle schafft
Rot-Grün ein neues Bürokratiemonster anstatt Bürokratie abzubauen und
Kosten einzusparen.
Schon jetzt wird deutlich, dass der Gesetzentwurf den
Rechtsverkehr sowohl unter Geschäfts- als auch unter Privatleuten mit
einer Vielzahl neuer Bestimmungen erheblich erschweren wird. Unklare
Begriffe wie Massengeschäfte und ungenaue Definitionen des Begriffs
Diskriminierung stellen den Einzelnen im Alltag immer wieder vor die
Gretchen-Frage: Diskriminierung ja oder nein?
Klagen für und gegen jedermann werden die Folgen sein.
Fazit: Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel, muss aber
praxistauglicher werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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