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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann, Pinkwart, Altmaier, Funke: Marsch in die Verschuldung muss gestoppt werden

Berlin (ots)

Zur Normenkontrollklage gegen das Haushaltsgesetz
2004 erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagesfraktion, Dietrich Austermann (MdB), der
haushaltspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Andreas
Pinkwart (MdB), der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Altmaier (MdB) sowie der rechtspolitische Sprecher und Justiziar der
FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke (MdB):
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben heute in Karlsruhe
Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2004 erhoben. Nach
Auffassung der Kläger verstößt das Haushaltsgesetz 2004 gegen das
Ausgleichsgebot des Art. 110 GG, aus dem sich die Prinzipien von
Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Vollständigkeit ergeben.
Ebenso liegt ein Verstoß gegen die Begrenzung der Kreditaufnahme
gemäß Art. 115 GG als auch gegen das Demokratiegebot gemäß Art. 20 GG
vor.
Gegen das Ausgleichsgebot des Art. 110 GG verstößt u.a.
insbesondere die Veranschlagung des Bundesbankgewinns mit 3,5 Mrd. €,
obwohl Mitglieder des Bundesbank-Direktoriums bereits Mitte Dezember
2003 öffentlich darauf hingewiesen haben, dass der Bundesbankgewinn
deutlich unter diesem etatisierten Betrag liegen werde; letztendlich
wies die Bundesbank einen Gewinn von nur 248 Mio. € aus. Der Ansatz
von 3,5 Mrd. €, den der Deutsche Bundestag bei Zurückweisung des
Einspruchs des Bundesrates am 13. Februar 2004 noch einmal bestätigt
hat, täuscht also einen Ausgleich vor, der durch den Bundesbankgewinn
nicht erbracht werden kann.
Entsprechendes gilt für die intransparente und der Rechtslage des
Jahres 2004 nicht entsprechende Veranschlagung der
Arbeitsmarktausgaben. Bereits Mitte Dezember 2003 stand fest, dass
„Hartz IV“ nicht – wie im Haushalt 2004 veranschlagt – zum 1. Juli
2004 in Kraft treten würde, sondern erst zum 1. Januar 2005. Hier
wird mit Blick auf die insgesamt rund 6 Mrd. € umfassenden Positionen
„Aussteuerungsbetrag der Bundesanstalt für Arbeit“ (3,1 Mrd. €) sowie
die in den Umsatzsteuereinnahmen des Bundes enthaltenen Mehreinnahmen
von rund 2,7 Mrd. € eine tatsächlich ebenfalls nicht gegebene
Ausgleichsfunktion vorgetäuscht.
Gegen die Begrenzung der Kreditaufnahme gemäß Art. 115 GG verstößt
das Haushaltsgesetz 2004 zunächst einmal deshalb, weil die
Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionen entgegen Art. 115 GG
deutlich übersteigt. Zur Begründung dieser Überschreitung hat sich
die Bundesregierung lediglich formelhaft auf eine Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berufen, diese Störung im
Einzelnen aber ebenso wenig wie die Geeignetheit der erhöhten
Kreditaufnahme zur Beseitigung dieser Störung dargelegt. Wie maßlos
schlampig die Bundesregierung in dieser Frage arbeitet, zeigt ein
Detail: In der Begründung des Nachtragshaushaltes 2004 wird von
Mehrausgaben gesprochen, die der Beseitigung der Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen sollen – Mehrausgaben
(gegenüber dem ursprünglichen Haushalt) gibt es im Nachtragshaushalt
2004 nicht!
Union und FDP sind der Auffassung, dass die seit drei Jahren
massiv zunehmende Verschuldung des Bundes nicht länger hingenommen
werden kann. Aus Gründen der Globalisierung und des internationalen
Standortwettbewerbs scheiden zum Haushaltsausgleich Steuererhö-
hungen oder Beitragserhöhungen in den Sozialversicherungen aus;
stattdessen muss der Bund bei seinen Ausgaben, insbesondere bei den
konsumtiven Ausgaben massiv sparen.
Wenn die verantwortliche Politik in Deutschland nicht umgehend das
Ruder herumwirft und zu durchgreifenden Sparmaßnahmen kommt, dann
droht für das Jahr 2050 – bei nicht sonderlich negativen Annahmen zur
weiteren Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung – eine Erhöhung
der gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung von gegenwärtig 80 Mrd.
€ auf rund 300 Mrd. € bezogen auf das heutige Bruttoinlandsprodukt!
So weist es eine im Auftrag des Bundesfinanzministers erstellte,
bislang unveröffentlichte Ifo-Studie aus. Für künftige Generationen
werden aufgrund der Schuldenexplosion Entscheidungsspielräume
reduziert und praktisch auf Null gesetzt. Dies verletzt auch das
Demokratiegebot des Art. 20 GG.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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