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Marschewski: Polnisches Minderheitengesetz völlig unzureichend - Bundesregierung untätig

Berlin (ots)

Zu dem Beschluss des polnischen Sejm über ein
Minderheitengesetz, das internationalen Maßstäben nicht genügt,
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge“ der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit dem vom polnischen Sejm beschlossenen Minderheitengesetz kann
man nicht zufrieden sein. So sieht das Gesetz nunmehr vor:
1)	erst bei einem Bevölkerungsanteil einer Minderheit von 50 %
in der jeweiligen Gemeinde zweisprachige Orts-, Straßen- und
Ladenbezeichnungen zuzulassen,
2) auf die deutsche Sprache als Hilfssprache im Behördenverkehr
ganz zu verzichten.
Der beschlossene Entwurf fällt hinter den aus dem März dieses
Jahres zurück, in dem noch ein Bevölkerungsanteil von 8 % ausgereicht
hat. Auch verstößt der Entwurf gegen die Vereinbarungen des deutsch-
polnischen Nachbarschaftsvertrages von 1991.
Das Gesetz entspricht zudem nicht dem auch von Warschau
unterzeichneten Rahmenschutzabkommen über Minderheiten des
Europarates.
Dabei gibt es nur ganz wenige Orte, z.B. in Nordostpolen, in denen
die dortige weißrussische und litauische Bevölkerung einen Anteil von
50 % an der Gesamtbevölkerung erreicht.
Sollte dieses Gesetz im Senat unverändert bleiben und vom
Staatspräsidenten ausgefertigt werden, so hätte Polen sich vom
deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag abgewendet. Auch geht von
diesem Gesetz kein gutes Signal in Bezug auf das gemeinsame Europa
aus.
Dies gilt es zu verhindern. Hier ist die rot-grüne Bundesregierung
in ihrer Obhutspflicht für die deutsche Minderheit gefordert. Daher
ist es bedauerlich, dass Rot-Grün diesem Thema nur Desinteresse
entgegenbringt.
Eine parlamentarische Anfrage, ob die Bundesregierung bereit sei,
zum Zweck einer Verbesserung des Gesetzes mit der polnischen Seite zu
verhandeln, blieb unbeantwortet.
Regierung und Parlament in Polen sind dringend aufgefordert, das
jetzt beschlossene Gesetz substanziell zu verbessern. Die rot-grüne
Bundesregierung muss hierzu ihren Beitrag leisten und ihrer
Obhutspflicht gegenüber der deutschen Minderheit nachkommen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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