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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Spätabtreibungen vermeiden – jetzt handeln, um Eltern zu helfen!

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Beratung des Antrages der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen
für Eltern und Kinder" erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Zahl der Spätabtreibungen nimmt seit dem Jahr 2000
kontinuierlich zu. Immer mehr Schwangerschaften werden nach der 22.
Woche abgebrochen, obwohl dank moderner Medizin Kinder zu diesem
Zeitpunkt bereits überlebensfähig sein können. Meistens ist eine zu
erwartende Behinderung des Kindes der Grund. Dies ist eine
Entwicklung, die wir unmöglich hinnehmen können.
Wir brauchen in unserer Gesellschaft einen Wertewandel in
zweifacher Hinsicht: Zum einen müssen wir wieder verstärkt die
Tatsache ins Bewusstsein rücken, dass Schwangerschaftsabbrüche dem
Grunde nach eine Tötung und damit rechtswidrig sind, auch wenn sie
unter gewissen Umständen straffrei bleiben. Ein ungeborenes Kind hat
denselben Anspruch auf Schutz wie ein geborenes Kind. Zum anderen
brauchen wir eine andere Einstellung zu Menschen mit Behinderungen.
Wir dürfen Behinderte in unserer Gesellschaft nicht ausgrenzen.
Bereits im Juli 2001 hatten wir daher einen Antrag zur Vermeidung
von Spätabtreibungen in den Deutschen Bundestag eingebracht, der von
Rot-Grün jedoch abgelehnt wurde. Unsere Gespräche, die wir in den
letzten Monaten mit den anderen Fraktionen im Bundestag geführt haben
mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrags, sind jetzt gescheitert, weil
SPD und Grüne keinen Handlungsbedarf sehen. Deshalb ergreifen wir
erneut die Initiative und fordern die Bundesregierung auf, einen
Gesetzesentwurf zur wirksamen Vermeidung der so genannten
Spätabtreibungen vorzulegen.
Kernforderungen unseres Antrages sind:
  • Der gesetzgeberische Wille muss noch einmal klargestellt werden, dass eine medizinische Indikation nur dann vorliegt, wenn die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Denn eine Behinderung allein ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
  • Die pränatale Diagnose muss mit einer umfassenden medizinischen und psychosozialen Beratung verbunden sein. Das gilt insbesondere auch bei einer pränatalen Diagnose mit pathologischem Befund.
  • Anstatt eines einzelnen Arztes sollte ein interdisziplinär besetztes Kollegium, z.B. aus den Bereichen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Psychologie und Humangenetik, eine medizinische Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes feststellen dürfen.
  • Nach einer medizinischen Indikation ist bis zu einem Schwangerschaftsabbruch eine Bedenkzeit von drei Tagen einzuhalten, um den Eltern ausreichend Zeit für ihre Entscheidung zu geben.
  • Das Arzthaftungsrecht ist zu überprüfen, denn es besteht die Befürchtung, dass das derzeitige Arzthaftungsrecht die Tendenz verstärkt, den Abbruch einer Schwangerschaft zu empfehlen, wenn eine Behinderung des Kindes vermutet wird. Wir brauchen daher eine Regelung, die sowohl der Achtung vor dem Leben und der Würde des Kindes gerecht wird als auch die Einhaltung der ärztlichen Pflichten sicherstellt.
Diese Forderungen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Denn der Schutz des ungeborenen Kindes hat für uns oberste Priorität.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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