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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz/Lietz: Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen

Berlin (ots)

Zum aktuell verabschiedeten Antrag der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion „Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen“ erklären
die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die zuständige
Berichterstatterin im Verteidigungsausschuss, Ursula Lietz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen, die
Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten in einem Gesetz
festzuschreiben nachdrücklich. In diesem Zusammenhang sind
verbindliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Dienst und Familie in
den Streitkräften unverzichtbar. Dabei ist insbesondere eine
familienfreundlichere Ausgestaltung der Auslandseinsätze von
Soldatinnen und Soldaten mit Kindern dringend erforderlich.
Der von der Bundesregierung am 30. Juni 2004 vorgelegte
Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und
Soldaten kommt diesem wichtigen Anliegen nur unzureichend nach.
Der rot-grüne Gesetzentwurf beinhaltet zudem Regelungen zur
Quotierung, welche geeignet sind, das kameradschaftliche Miteinander
zwischen Frauen und Männer in der Truppe negativ zu beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund hat die Unionsfraktion auf Initiative der
Arbeitsgruppe Verteidigung und der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion aktuell einen Antrag beschlossen, der wesentliche
Änderungen des Gesetzentwurfes in diesen Bereichen einfordert. Die
Bundesregierung wird aufgefordert:
• den Entwurf des Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes zügig umzusetzen.
• eine starre Quotierung des Frauenanteils im Entwurf des
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes
aufzugeben und stattdessen bis zum Erreichen der Quote die
Unterrepräsentanz des Anteils der Soldatinnen an den
Geburtsjahrgängen des jeweiligen Bereiches zu definieren.
• einen Prüfauftrag des Beurteilungssystems von Soldatinnen und
Soldaten durchzuführen. Das Ziel sollte eine stärkere
Leistungsdifferenzierung sein, um bei gleicher Qualifikation, d.h.
Eignung, Leistung und Befähigung, weniger auf Quotierungen
zurückgreifen zu müssen.
• die Anwendung des Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auch im Auslandseinsatz
sicherzustellen. Eine Ausnahme kann dann greifen, wenn der Dienstherr
nachweisen kann, dass dadurch die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte
gefährdet ist.
• zum Inkrafttreten des Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes ein schlüssiges
Kinderbetreuungskonzept vorzulegen, das auch Auslandseinsätze
einschließt.
• die Vertrauensfrauen zu Gleichstellungsbeauftragten auf
Regimentsebene aufzuwerten und sie mit den gleichen Rechten und
Pflichten wie auf Divisionsebene auszustatten.
• zu gewährleisten, dass Teilzeitarbeit für alle
Verwendungsbereiche möglich ist.
• jährlich einen Bericht über die Situation der Soldatinnen und
Soldaten bzw. bezüglich der Gleichstellung in der Bundeswehr an den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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