Widmann-Mauz/Lietz: Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen
Berlin (ots)
Zum aktuell verabschiedeten Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die zuständige Berichterstatterin im Verteidigungsausschuss, Ursula Lietz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen, die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten in einem Gesetz festzuschreiben nachdrücklich. In diesem Zusammenhang sind verbindliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Dienst und Familie in den Streitkräften unverzichtbar. Dabei ist insbesondere eine familienfreundlichere Ausgestaltung der Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten mit Kindern dringend erforderlich.
Der von der Bundesregierung am 30. Juni 2004 vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten kommt diesem wichtigen Anliegen nur unzureichend nach.
Der rot-grüne Gesetzentwurf beinhaltet zudem Regelungen zur Quotierung, welche geeignet sind, das kameradschaftliche Miteinander zwischen Frauen und Männer in der Truppe negativ zu beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund hat die Unionsfraktion auf Initiative der Arbeitsgruppe Verteidigung und der Gruppe der Frauen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion aktuell einen Antrag beschlossen, der wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfes in diesen Bereichen einfordert. Die Bundesregierung wird aufgefordert:
den Entwurf des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes zügig umzusetzen.
eine starre Quotierung des Frauenanteils im Entwurf des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes aufzugeben und stattdessen bis zum Erreichen der Quote die Unterrepräsentanz des Anteils der Soldatinnen an den Geburtsjahrgängen des jeweiligen Bereiches zu definieren.
einen Prüfauftrag des Beurteilungssystems von Soldatinnen und Soldaten durchzuführen. Das Ziel sollte eine stärkere Leistungsdifferenzierung sein, um bei gleicher Qualifikation, d.h. Eignung, Leistung und Befähigung, weniger auf Quotierungen zurückgreifen zu müssen.
die Anwendung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auch im Auslandseinsatz sicherzustellen. Eine Ausnahme kann dann greifen, wenn der Dienstherr nachweisen kann, dass dadurch die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte gefährdet ist.
zum Inkrafttreten des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes ein schlüssiges Kinderbetreuungskonzept vorzulegen, das auch Auslandseinsätze einschließt.
die Vertrauensfrauen zu Gleichstellungsbeauftragten auf Regimentsebene aufzuwerten und sie mit den gleichen Rechten und Pflichten wie auf Divisionsebene auszustatten.
zu gewährleisten, dass Teilzeitarbeit für alle Verwendungsbereiche möglich ist.
jährlich einen Bericht über die Situation der Soldatinnen und Soldaten bzw. bezüglich der Gleichstellung in der Bundeswehr an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell