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Klöckner: Gen-TÜV für Neugeborene – und dann?

Berlin (ots)

Zu den Plänen des EU-Forschungskommissars Philipp
Busquin, für Neugeborene diagnostische Tests einzuführen, erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
EU-Kommissar Busquin möchte für alle neugeborenen Kinder
systematische Tests zur Erkennung von Erbkrankheiten einführen. Mit
Gentests die Chance für präventivmedizinische Maßnahmen zu erhöhen
und die Entwicklung neuer Medikamente voranzutreiben, ist
wünschenswert. Aber die Medaille hat zwei Seiten, vor allem für die
jungen Menschen! Wir müssen unbedingt mit bedenken, was es für Kinder
und Jugendliche und später Erwachsene bedeuten kann, von Anfang an
Informationen über eventuelle spätere Krankheiten zu haben — und
möglicherweise auch zu wissen, dass diese aber nicht vorbeugend
behandelt werden können.
Zu kurz kommt in der Diskussion außerdem, was mit den ermittelten
Daten geschehen soll. Jeder Einzelne muss vor Missbrauch geschützt
werden — vor allem wenn Arbeitgeber und Versicherungen die Ergebnisse
der Gentests gegen die betroffenen Personen einsetzen könnten.
Genetische Daten sind persönliche, identitätsrelevante
Gesundheitsdaten mit hohem prädiktivem Potential, die ggf. auch
Informationen über Dritte (Verwandte) offenbaren. Sie sind von dem
Betroffenen nicht beeinflussbar. Meist sind ihr Umfang und ihre
mögliche Bedeutung für den Betroffenen nicht abschätzbar. Gentische
Daten bergen daher prinzipiell Risiken sozialer, ethnischer und
eugenischer Diskriminierung. Sie sind besonders sensibel erfordern
daher ein entsprechend hohes Schutzniveau gegenüber möglichem
Missbrauch. Deshalb fordert die Union seit langem von der
Bundesregierung, ein Gentestgesetz vorzulegen. Die Überlegungen auf
EU-Ebene machen wieder deutlich, dass die Bundesregierung ihre
Hausaufgaben bisher nicht gemacht hat.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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