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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Rot/Grün verkennt bildungs- und steuerpolitische Notwendigkeiten!

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung der Sachverständigen zu dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und
des Einskommensteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Sachverständigen haben die Absicht der Bundesregierung, die
Abziehbarkeit von Berufsausbildungskosten einschränken zu wollen,
massiv kritisiert. Die Bundesregierung konterkariere mit ihrem
Vorhaben ihr eigenes bildungspolitisches Programm und schaffe eine
unzeitgemäße, kaum zu administrierende Vorschrift, die obendrein noch
verfassungsrechtlich zweifelhaft sei. Es handele es sich um ein
Gesetz zur Nichtanwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes,
dessen Hintergrund lediglich finanzieller Natur sei.
Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderung
ist eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bislang
wurden Bildungsaufwendungen in nicht oder nur begrenzt abzugsfähige
Berufsausbildungskosten (z.B. alle Aufwendungen zum Erwerb von
Kenntnissen, die als Grundlage für einen künftigen Beruf dienen bzw.
Promotionskosten, die regelmäßig nur als Sonderausgaben abzugsfähig
waren) und uneingeschränkt abzugsfähige Fortbildungskosten
unterteilt. Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat sich
von dieser „Typisierung“ verabschiedet und hält nun den beruflichen
Veranlassungszusammenhang für entscheidend. Ein solcher
Veranlassungszusammenhang liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang
mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung
des Berufs getätigt werden. Der Veranlassungszusammenhang ist ein im
Einkommensteuergesetz angelegtes tragendes Prinzip, wenn es um die
Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen geht. Der Bundesfinanzhof
hat seine neue Rechtsprechung in weiteren konkreten Fällen konsequent
angewendet und Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme oder ein
berufsbegleitendes Erststudium zum Abzug zugelassen, auch wenn die
Basis für neue Berufsfelder geschaffen oder ein Berufswechsel
vorbereitet werden soll. Ferner hat er entschieden, dass bei einer
erstmaligen Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten
vorliegen können.
Auch an weiteren gesetzlichen Vorhaben übten die Sachverständigen
Kritik. So seien die gesetzgeberischen Schritte von der Aufhebung des
Haushaltsfreibetrages bis zur Einführung des noch immer
unbefriedigenden Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
abenteuerlich. Der Wegfall der Anmelde- und Abführungsfrist für die
Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen sei eine weitere bürokratische
Ausnahmevorschrift, die den Steuerpflichtigen keine Zeit ließe, die
ihm auferlegten steuerlichen Pflichten sorgfältig zu erfüllen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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