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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Fuchs: In Trippelschritten in Richtung weniger Bürokratie

Berlin (ots)

Zu dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen
neuen Entwurf der Arbeitsstättenverordnung erklärt der Vorsitzende
der AG Bürokratieabbau der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Wir erinnern uns: Im September 2003 kündigte Clement eine neue
Arbeitstättenverordnung an. Diese war jedoch nur eine Mogelpackung,
die im Bundsrat von vernünftigen Leuten abgelehnt wurde.
Gestern versuchte es Wolfgang Clement mit einem zweiten Entwurf
zur Arbeitsstättenverordnung. Zu loben ist die rasche Umsetzung,
zählt doch dieses Projekt zu den vor kurzem erst verkündeten 28
Entbürokratisierungsprojekten. Zu loben ist auch die Auswahl des
Projekts. Gerade die Beschneidung der Arbeitsstättenverordnung ist
nicht nur eine überfällige Aufgabe, sie ist auch bitter notwendig.
Neben allen Auflagen, Pflichten und Behördengängen, die
Unternehmer bereits tätigen müssen, ist die peinlich genaue
Beachtung, wie Arbeitsräume auszugestalten sind, heutzutage nicht
mehr tragbar. Zu kritisieren ist: Der glücklose Ankündigungsminister
Clement wagt sich nur minimal auf diesem wuchernden Bürokratiebereich
voran: Die „Bewegungsfläche pro Angestellter“ unterliegt nun keiner
Regelung mehr, vormals war sie akribisch auf 1,5 m2 festgelegt. Es
wird nicht mehr reguliert, dass Gegenstände an Arbeitsplätzen die
Beschäftigten nicht gefährden dürfen. Auch die zwingende
„Sichtverbindung nach außen“ ist nun entfallen - schon lange war sie
kaum noch Realität. Alle diese entfallenen Regelungen dürfen
vernünftige Unternehmer zum Wohle ihrer Arbeitnehmer selbst in die
Hand nehmen. Dies hätte schon lange erfolgen können.
Sieht so Bürokratieabbau aus, auf den Deutschland gewartet hat?
Bürokratieabbau sei zählebig und dauere, so der Wirtschaftsminister.
Aber wieso wird von Beginn an nur mit Stricknadeln anstatt mit
Schwertern gekämpft?
Unsere Unternehmer plagen hierzulande jährlich 46 Mrd. €
Bürokratiekosten. Wenn nicht bald ein großer Schlag kommt, so wird
der Standort Deutschland immer unattraktiver. Immer mehr
Unternehmensabwanderungen und Insolvenzen sind die Folge.
Der Bundeswirtschaftsminister soll die Arbeitsstättenverordnung
einfach abschaffen. Wir brauchen im Arbeitsrecht die
Generalklausel: „Für ausreichenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
hat der Arbeitgeber zu sorgen“. Dies wäre für jeden Unternehmer ein
Geschenk des Himmels. Mit Generalklauseln hatte schon der BGB-
Gesetzgeber 1900 großen Erfolg, daher sollte der Trend wieder
dorthin gehen, und weg von erstickenden Einzelfallregulierungen.
Aufgrund unserer betrieblichen Prüfungen und Gremien würde schon für
hinreichende Beachtung dieser Generalklausel gesorgt werden.
Die Union fordert daher, Freiheit wagen – Bürokratie abbauen
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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