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Storm/Widmann-Mauz: Schmidt muss für unbürokratischen Beitragseinzug beim Zahnersatz sorgen

Berlin (ots)

Zur heutigen Meldung der BILD-Zeitung, die
Versorgung von Rentnern und Arbeitslosen mit Zahnersatz sei durch
einen Fehler im Gesetz gefährdet, erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB und
die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB:
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist aufgefordert,
unverzüglich zu klären, ob tatsächlich eine Regelungslücke beim
Beitragseinzug vorliegt, und gegebenenfalls eine Gesetzesänderung
vorzuschlagen. Ohne Zweifel sollte der Zahnersatz-Beitrag für
diejenigen Versicherten, die ihren Zahnersatz ab 2005 nicht privat
absichern möchten, zusammen mit dem regulären Krankenkassenbeitrag
auf unbürokratische und verwaltungsfreundliche Weise abgeführt
werden.
Die technische Umsetzung des Beitragseinzugs hat jedoch nichts mit
der zuverlässigen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz zu tun.
Das wissen auch die Krankenkassen. Sie sollten ihre Versicherten
sachlich über die Neuregelung beim Zahnersatz und die Wahlmöglichkeit
zwischen gesetzlicher und privater Absicherung informieren.
Für Befürchtungen, Rentner und Arbeitslose erhielten ab dem
1.1.2005 keinen Zahnersatz mehr, besteht rechtlich überhaupt kein
Anlass. Die Versorgung mit Zahnersatz ist für alle Versicherten der
gesetzlichen Krankenversicherung auch ab dem kommenden Jahr
gesichert. Anderslautende Behauptungen sind aus der Luft gegriffen
und entbehren jeder Grundlage.
Fakt ist: Die Krankenkassen haben darauf hingewiesen, dass im
Gesetz bislang eine einfache und praktikable Regelung für den Einzug
des Zahnersatz-Beitrags bei Rentnern, Arbeitslosen und Rehabilitanden
fehlt. Für sie müsste deshalb der Beitrag individuell erhoben werden,
während dies bei Arbeitnehmern zusammen mit den sonstigen Beiträgen
zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt. Dies würde zwar
zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen, aber keineswegs den
gesetzlichen Anspruch der Versicherten auf Zahnersatz einschränken.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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