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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Heinen/Kaupa/ Fahrenschon: Experten unterstützen Position der Unionsparteien zu Alkopops

Berlin (ots)

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Einführung
einer Alkopop- Sondersteuer erklären der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, die
zuständige Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, die
zuständige Drogenbeauftragte, Gerlinde Kaupa MdB und der zuständige
Berichter- statter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB:
Die Pläne der Bundesregierung, den Konsum alkoholhaltiger
Mischgetränke bei Jugendlichen durch eine Sondersteuer von 87 Cent
pro handelsüblicher Flasche einzudämmen, stoßen nicht nur bei den
Unionsparteien auf massive Kritik. Ein Großteil der zur heutigen
Anhörung geladenen Experten spricht sich gegen die neue Alkopopsteuer
aus und unterstützt damit die Position der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion.
Die Bundesregierung plant in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung
des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und
Tabakkonsums ab dem 1. Juli eine Sondersteuer nur auf Mixgetränke auf
Branntweinbasis, die heute schon der Branntweinsteuer unterliegen und
generell nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen.
Alkopops auf Wein- bzw. auf Bierbasis, die schon von 16-jährigen
legal konsumiert werden dürfen, sollen nicht zusätzlich durch eine
Sondersteuer belastet werden. Dabei weisen diese Mixgetränke einen
ähnlich hohen Alkoholgehalt von fünf bis sechs Prozent auf und
schmecken ähnlich süß. Die Experten fürchten vielmehr, dass es durch
diese Unterscheidung zu einer Nachfrageverschiebung in Richtung der
in Zukunft wesentlich billigeren Alkopops auf Wein- und Bierbasis
kommt.
Die Position der CDU/CSU-Fraktion ist unverändert klar und
eindeutig: Der Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol,
insbesondere mit den Mode-Mix-Getränken, ist erschreckend und sehr
beunruhigend. Anstelle einer Besteuerung dieser Getränke – die im
Übrigen einer Kapitulation unseres Rechtssystems gleichkäme und
lediglich zu einer Verschiebung des Konsums hin zu den bereits ab 16
Jahren zugänglichen Bier- Weinmixgetränken führt – ist die
Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen unser vordringliches
Ziel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb - und dabei wird
sie von den meisten Experten unterstützt -, eine konsequente
Anwendung der geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und
eine strengere Durchsetzung der bestehenden Straf- und
Bußgeldvorschriften; die Aufnahme und Einführung einer deutlichen
Warnhinweispflicht für die Auszeichnung aller alkoholhaltigen
Mixgetränke, welche auf das eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahre hinweist. Eventuell könnte hier die
Einführung eines knallroten Kronkorkens die Lösung bringen. Er ist
für jeden deutlich erkennbar und fällt auf den ersten Blick ins Auge.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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