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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Strobl: Ausräumung von Lücken im Wahlrecht prüfen

Berlin (ots)

Zur Weigerung der Koalition, von der
Bundesregierung gemeinsam eine Formulierungshilfe zur Ausräumung von
Regelungslücken im Bundeswahlgesetz zu verlangen, erklärt der Obmann
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss und stellv.
Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas Strobl MdB:
Bereits 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den
Gesetzgeber auf eine Lücke im Bundeswahlgesetz (BWG) hingewiesen, die
bei der Wahl 2002 dann tatsächlich eingetreten ist: In zwei Berliner
Wahlkreisen waren Erstimmenbewerber erfolgreich, deren Partei die 5
Prozent Hürde nicht überschritten hat. Um die Gleichheit des
Erfolgswertes zu gewährleisten, hätten die Zweitstimmen der
entsprechenden Wahlzettel nicht gezählt werden dürfen. Da der 2002
eingetretene Fall jedoch nicht explizit geregelt ist, wurden sie
gezählt. Explizit geregelt (§ 6 BWG) sind bislang lediglich die
ähnlich gelagerten, aber bis heute nicht eingetretenen Fälle, dass
ein Einzelbewerber (ohne Parteibindung oder ohne Landesliste in dem
Land seiner Kandidatur) erfolgreich ist. In diesem Fall werden die
Zweitstimmen nicht gezählt.
In der gemeinsamen Sitzung des Wahlprüfungs- und Innenausschusses
wurde die Abstimmung über den CDU/CSU-Antrag verweigert, gemeinsam
eine Formulierungshilfe bei der Bundesregierung zu erbitten. Seltsam
auch, dass die Parlamentarische Staatssekretärin Ute Vogt als
Vertreterin der Bundesregierung völlig undiplomatisch durchscheinen
ließ, dass sie keine Neigung habe, der Aufforderung des BVerfG jetzt
endlich Folge leisten. So sollten Verfassungsorgane nicht miteinander
umgehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun im Alleingang eine
Formulierungshilfe erbeten und wird diese im federführenden
Innenausschuss zu erwägen geben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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