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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Beraterverträge inhaltlich zweifelhaft und unzulässig

Berlin (ots)

Zu der von der Bundesregierung eingeräumten Masse
von Beraterverträgen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die am 2. Februar dem Deutschen Bundestag zugeleitete Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Union „Vergabepraxis und
Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ führt zu weiteren
Fragen. Viele Beratungsthemen erscheinen zweifelhaft und unzulässig.
Was – beispielsweise – steht hinter der 65.000 € teuren
„Medienberatung“ für das Bundesfinanzministerium?
Mitarbeiterbefragungen kann die Verwaltung üblicherweise – auch
anonym – selber durchführen. Wieso muss der BMF für eine
Mitarbeiterbefragung bei der Bundeszollverwaltung 58.000 € ausgeben?
Im Justizministerium wurden 63.000 € für „Beratung bei der
Vorbereitung der Vermittlung von Vorhaben der Justizpolitik in der
Öffentlichkeitsarbeit“ ausgegeben. Mit anderen Worten: Wenn die
Politik schlecht ist, muss der Amtsinhaber auf Hochglanz poliert
werden!
Dieser Zusammenhang wird noch deutlicher im Hause des
Maut-Ministers Stolpe: Im Hause dieses hochgeschätzten
Milliarden-Verdunsters wurden mehr als 400.000 € ausgegeben für
Beratungsleistungen für „Quantitative Grundlagenstudie zur
Positionierung und Profilierung des BMVBW in der öffentlichen
Wahrnehmung“, für „Beratung des BMVBW in Fragen der ministeriellen
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ und ähnliches. Mit anderen
Worten: Wer gleich ein paar Milliarden versiebt, darf auch noch
einige 100.000 € dafür ausgeben, dass die Öffentlichkeit es möglichst
nicht gleich merkt!
In der Einleitung ihrer Antwort beschwert sich die Bundesregierung
darüber, dass die Kritiker ihres Beratungsunwesens den Eindruck
vermitteln, „die Heranziehung externen Sachverstands an sich sei
bereits kritikwürdig, weil Aufgaben der Verwaltung grundsätzlich
durch eigene Arbeitskräfte zu erledigen seien“. Damit werde die
„eigentliche Problemstellung“ verkannt: Im „Vordergrund“ stünde
„nämlich nicht die Beratung im Zusammenhang mit herkömmlichen
Verwaltungsaufgaben, sondern die Beratung im Zusammenhang mit
strukturellen Reformprozessen“. Die oben aufgeführten Beispiele
machen deutlich, wie zweifelhaft, teilweise lächerlich diese
Behauptung ist.
Die Kritik der Union richtet sich nicht gegen sachlich notwendige
oder wenigstens nützliche Beratung. Die Kritik der Union richtet sich
gegen eine insgesamt undurchsichtige Vergabepraxis, gegen die
Missachtung von Haushalts- und Vergaberecht, und gegen die erkennbare
Tendenz, den Haushalt unter dem Deckmäntelchen „Beratung“ für
parteipolitische Propaganda zu plündern.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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