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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heiderich: Künast-Entwurf verhindert Grüne Gentechnik in Deutschland

Berlin (ots)

Zur geplanten Novellierung des Gentechnikgesetzes
erklärt der Beauftragte für Bio- und Gentechnik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Die Vorlage von Ministerin Künast würde zu einer Verhinderung der
Grünen Gentechnik über die Hintertür führen, was von der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion nicht mitgetragen werden kann. Der Gesetzentwurf
ist in dieser Art und Weise nicht akzeptabel. Die vorgesehenen
Regelungen, insbesondere zur Haftung, sorgen für eine eindeutige
Verunsicherung der Landwirtschaft.
So bringt die vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung für jeden
Landwirt ein so hohes wirtschaftliches Risiko, dass er auf einen
Anbau eher verzichten wird, als sich diesem finanziellen Risiko
auszusetzen. Diese Regelung ermöglicht zudem einen hohen Grad an
Willkür und soll offensichtlich die Koexistenz von vornherein
unmöglich machen.
Auch die Absicht, die Regeln der „Guten fachlichen Praxis“, die
die GVO anbauenden Landwirte einhalten müssen, im Wege der Verordnung
ständig ändern zu können, trägt nicht zur Rechts- und
Planungssicherheit für die Landwirte bei. Es geht auch nicht an, dass
Bundesministerin Künast alle entscheidenden Details der Koexistenz am
Parlament vorbei in Verordnungen regelt.
Im Übrigen sind die Regelungen so kompliziert und umfangreich,
dass allein schon diese bürokratischen Hürden die Anwendung
blockieren und bei den Landwirten zu erheblichen zusätzlichen Kosten
führen würden. Im Ergebnis wird der Künast-Entwurf dem Verkauf
importierter Gentechnik-Produkte den Weg ebnen, die Nutzung und
Forschung dieser Technologie in Deutschland aber weiter erschweren.
Die Bundesregierung hat sich seit Jahren geweigert, die weltweite
Verbreitung der GVO-Pflanzen wahrzunehmen und durch
Probeanbauprogramme eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln.
Dadurch fehlen in Deutschland nun jegliche Erfahrungswerte im
praktischen Umgang mit dem großflächigen Anbau von GVO-Pflanzen. Um
spezifische Verordnungen wie Abstandsregelungen im Gentechnikgesetz
festlegen zu können, ist ein vorgeschalteter bundesweiter
Erprobungsanbau jedoch unvermeidlich und muss schleunigst realisiert
werden.
Bei den Regelungen für den Laborbereich übernimmt Künast
bemerkenswerter Weise jetzt die Initiativen der CDU/CSU, die sie vor
einem Jahr noch abgelehnt hat, so beispielsweise bei der
Vereinfachung der Arbeiten durch ein Anzeige- statt eines
Anmeldeverfahrens. Das zeigt, dass die CDU/CSU auch dort die
richtigen Argumente hatte.
Der Bundesregierung sollte klar sein, dass nur ein
Gentechnikgesetz, das eine wirkliche Koexistenz der verschiedenen
Anbauweisen ermöglicht, im Bundesrat akzeptiert werden wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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