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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski/Fromme: Rücknahme der Kürzungen bei Integrationsmaßnahmen gefordert

Berlin (ots)

Zum Antrag der Unionsfraktion „Keine Kürzungen von
Integrationsmaßnahmen“ erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB, und der Aussiedlerbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Aufgrund der restriktiven Erlasse des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind zahlreiche bewährte und
bislang sehr erfolgreiche Sprachfördermaßnahmen für jugendliche
Spätaussiedler beendet oder empfindlich gekürzt worden. Die
unterschiedlichen Auffassungen zum Thema Integration von Aussiedlern
sind auch in dieser Debatte wieder deutlich geworden. Während
Rot-Grün an den erheblichen Kürzungen im Bereich der
Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler und vor allem bei den
Sprachkursmaßnahmen für junge Spätaussiedler festhält, fordert die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Richtlinien aus dem Jahr 1998, wie
sie bis zum Jahr 2002 gegolten haben, wieder in Kraft zu setzen und
in unverändertem Kostenrahmen fortzuführen.
Die zurückgehenden Einreisezahlen sollten dafür genutzt werden,
die aussiedlerspezifischen Sprachkurse zu verbessern und zu
intensivieren. Stattdessen meint die Bundesregierung, Aussiedler mit
anderen Zuwanderern gleichsetzen und durch geringere
Mittelzuweisungen benachteiligen zu können.
Die CDU/CSU erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass bis weit
in die 90er Jahre ein großes Einvernehmen in der Aussiedlerpolitik
bestand. Alle Parteien waren sich des Kriegsfolgenschicksals der
Aussiedler bewusst und haben ihre Politik daran ausgerichtet. Während
wir daran festhalten, hat sich die rot-grüne Koalition von diesem
Konsens verabschiedet und erschwert durch ihre einseitige Bevorzugung
anderer Gruppen nachhaltig die Bemühungen um Integration. Die dann
vor Ort auftretenden Probleme werden wieder gegen die Aussiedler
verwendet. Dieser Teufelskreis muss beendet werden.
Ein rechtlicher Aspekt darf nicht außen vor bleiben: nach dem
Grundgesetz ist der Bund verpflichtet, die Kriegsfolgelasten zu
regeln. Dazu gehört die Förderung von Aussiedlern. Die Förderung von
Migration greift dagegen in die Kompetenz der Länder ein. Schon
deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die
Fördertöpfe getrennt und der Garantiefonds des Bundes erhalten
bleiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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